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„Die aktuell wichtigsten Themenfelder als Basis einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit und die hierzu grundlegenden Arbeitsgerichtsentscheidungen“
Die Interessen und Belange ihrer Belegschaften angemessen zu vertreten und in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden bestmöglich mitzugestalten, sind Ziele, die sich Arbeitnehmervertretungen bundesweit für ihre Amtsperioden immer wieder völlig zutreffend setzen.
Bei der Umsetzung dieser Ziele ist es aufgrund der Vielzahl von Aufgaben und Themen, die auf Betriebsräte in diesem Zusammenhang zukommen, daher von immenser Bedeutung, sich auf die wichtigsten Themenbereiche und Aufgaben zu konzentrieren.
So unterschiedlich die Unternehmen aufgrund ihrer Größe, ihrer Art der Tätigkeiten sowie ihrer Zugehörigkeit zu den jeweiligen Branchen auch aufgestellt sein mögen, so sehr ähneln sich doch immer wieder die Alltagsherausforderungen und Aufgaben, mit denen sich die Arbeitnehmervertretungen konfrontiert sehen.
Wir von SWP haben seit ca. 25 Jahren Sie als Betriebsräte in mehr als 2.500 Mandaten in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts beraten und meinen daher, sehr gut beurteilen zu können, welche Themen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in Ihren Betrieben besonders wichtig sind und in Ihren Amtsperioden besondere Beachtung finden sollten.
Aufgrund unserer Praxiserfahrung in der Beratung von Betriebsräten haben sich insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben- und Themenfelder als sehr wichtig für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit erwiesen:
1. Digitalisierung auf dem Vormarsch
- Neue Entwicklungen bei der digitalen Erfassung der Arbeitszeit, Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit
- Die Rahmen-BV IT-Systeme als Antwort des Betriebsrates auf immer mehr Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers durch immer mehr technische Systeme
2. Die Künstliche Intelligenz (KI) und der Betriebsrat
- Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- Definition von KI
- Arbeitsverfahren und -abläufe (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
- KI bei der Personalauswahl (§ 95 Abs. 2 a BetrVG)
- Die Einführung von KI als Betriebsänderung nach den §§ 111 ff. BetrVG?
- Die Einführung von KI als technische Einrichtung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG?
- Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen nach §§ 96 ff. BetrVG
3. Gestiegene Arbeitsanforderungen und permanente Erreichbarkeit – Die „Work-Life-Balance“ von Mitarbeitenden als Aufgabe des Betriebsrates
u. a.:
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden
- Langzeitarbeitskonten für Sabbaticals, Fortbildungen, Vorruhestand, Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit
4. Betriebliche Entgeltgestaltung bei tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen
5. Allgemeine Mitbestimmungsfragen in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung
- Kollektive oder individuelle Maßnahme des Arbeitgebers?
- Einschränkung der Mitbestimmung bei Eil- oder Notfällen?
- Zulässigkeit von Koppelungsgeschäften?
6. Compliance und Interessenkonflikte in international agierenden Unternehmen bzw. Konzernen
7. Personelle Einzelmaßnahmen:
- Fallstricke bei Einstellung, Versetzung & Co.
8. Umfang von Informationsrechten des Betriebsrates
- Gut informiert sein als Basis erfolgreicher Betriebsratsarbeit
9. Betriebsänderung & Co. (§ 111 BetrVG)
- Bei welchen Maßnahmen des Arbeitgebers liegt eine Betriebsänderung vor?
- Zur Frage des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen einer Betriebsänderung und vorzeitiger Umsetzung durch den Arbeitgeber
10. Damit keine bösen Überraschungen vor der Einigungsstelle drohen:
- Wirtschaftliche Angemessenheit von Sozialplänen
Neben der richtigen Schwerpunktsetzung bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Mitbestimmungsrechten ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit entscheidend, dass Betriebsräte die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Mitbestimmungsrechte genau kennen.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Themenbereiche und Aufgaben sowie die für eine erfolgreiche Wahrnehmung dieser Aufgaben aus unserer Sicht wichtigen Entscheidungen des BAG bzw. der Landesarbeitsgerichte vor.
Das Webinar findet am 30.11.2023 von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr als TEAMS-Meeting statt.
Es handelt sich um eine Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, so dass eine Teilnahme während der Arbeitszeit und die Übernahme der Seminarkosten beim Arbeitgeber beantragt werden kann.
Bei Interesse schicken Sie uns einfach unter Angabe der Firma sowie Ihrer Position im Betriebsrat eine kurze E-Mail an duesseldorf@swp-anwalte.de oder nutzen das folgende Formular:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine verbindliche Bestätigung nebst Kostenrechnung.
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