Unsere Leistungen für Betriebsräte
SWP berät seit mehr als 20 Jahren bundesweit ausschließlich Betriebsräte sowie Gesamt- und Konzernbetriebsräte vor Ort in ihren Betrieben oder online zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Schwerpunktmäßig unterstützen wir Betriebsräte als Sachverständige bei der Erstellung, Überarbeitung und dem Ausverhandeln von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber oder sind als Gutachter für spezielle betriebsverfassungsrechtliche oder tarifliche Fragestellungen tätig.
Darüber hinaus beraten wir Betriebsräte bei geplanten Betriebsänderungen des Arbeitgebers u.a. zu den Themen Personalabbau, Reorganisationsmaßnahmen, Ausgliederungen und Betriebsverlegungen und führen gemeinsam mit den Betriebsräten die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Sollte eine innerbetriebliche Einigung – aus welchen Gründen auch immer – ausnahmsweise nicht in Betracht kommen, können wir auf unsere Erfahrungen als Beisitzer und Verfahrensbevollmächtigte für Betriebsräte aus mehr als 30 Einigungsstellen zu den verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Themen zurückgreifen.
Schließlich beraten und vertreten wir Betriebsräte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte zu den personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG (Einstellungen, Versetzungen, Ein- oder Umgruppierungen).
In der Regel beraten wir innerbetrieblich und außergerichtlich. Soweit erforderlich oder situationsbedingt sind wir für Betriebsräte auch bundesweit in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren tätig.