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Hilfe bei ein- oder beiderseitiger Trennungsabsicht

Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber nicht sofort eine Kündigung aussprechen, wenn sie sich von einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer trennen wollen. Häufig platzieren sie ihren Trennungswunsch in Personalgesprächen und fordern die betroffenen Arbeitnehmer auf, sie hierüber Gedanken zu machen und ihrerseits dem Arbeitgeber mitzuteilen, für welchen „Preis“ sie ihren Job „freiwillig“ aufgeben würden.

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Zum einen gilt es natürlich, sich nicht unter Wert zu verkaufen. Zum anderen sollte sich jeder betroffene Arbeitnehmer gut überlegen, ob er sich auf solche Gespräche überhaupt einlassen möchte, wenn er sein Arbeitsverhältnis an sich gar nicht beenden möchte. Aber auch dann, wenn er im Ergebnis mit einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einverstanden ist, sollte er nichts voreilig unterschreiben. Denn solche Trennungsvereinbarungen führen bei falscher Ausgestaltung stets zu Nachteilen, insbesondere für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Umgekehrt stehen aber auch häufig Arbeitnehmer, die ihren Job aus eigenem Antrieb gerne wechseln würden, vor dem Problem, dass sie aufgrund einer langen Kündigungsfrist nicht rechtzeitig aus ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis „rauskommen“. Auch in dieser Situation weiß Joachim Piezynski regelmäßig zu helfen und entwickelt mit Ihnen eine Lösung für diese Problemstellung.

Bei all diesen Fragen und Problemstellungen steht Ihnen Joachim Piezynski als Ansprechpartner von SWP zur Verfügung. Er kennt diese und ähnliche Situationen aus einer Vielzahl von Mandaten. Gemeinsam mit seinen Mandanten erarbeitet er die jeweils „richtige“ Strategie zur Lösung des jeweiligen Problems und setzt diese sodann mit unseren Mandanten erfolgreich um.