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Leitlinie für Schulungen

SWP Schulungen für Betriebsräte

SWP vertritt Sie nicht nur anwaltlich, sondern hält auch gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannte Schulungen für Betriebsräte zu allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts. In den Schulungen geben die Anwälte von SWP ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis an die jeweiligen Betriebsratsgremien weiter.

Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich, sich in sog. Grundlagenseminaren die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht anzueignen, da verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über Mindestkenntnisse zu diesen Themen verfügt. Neben den sogenannten Grundlagenschulungen, stehen Schulungsthemen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund. Alle Anwälte von SWP verfügen über langjährige praktische Erfahrungen als Referenten.

SWP führt die Schulungen in der Regel vor Ort, d. h. in den Betrieben durch. Der Vorteil solcher Inhouse-Schulungen von SWP besteht darin, dass die Inhalte nicht von der Stange kommen, sondern direkt auf die jeweiligen praktischen betrieblichen Problemstellungen zugeschnitten sind. Dabei orientieren sich die Schulungen stets an der jeweils aktuellen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes. Dies gilt auch für die begleitenden Schulungsunterlagen.

Daneben veranstaltet SWP seit vielen Jahren jeweils einmal pro Jahr selbst organisierte Schulungen für Betriebsräte zur aktuellen Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht sowie zum Individualarbeitsrecht. Frau Schütze informiert Sie gern über die nächsten Termine und noch freie Plätze.