loader image

Leitlinie für SchulungenSWP Schulungen für Betriebsräte

SWP vertritt Sie nicht nur anwaltlich, sondern hält auch gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannte Schulungen für Betriebsräte zu allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts. In den Schulungen geben die Anwälte von SWP ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis an die jeweiligen Betriebsratsgremien weiter.

Seminare und Workshops bei SWP

Von Grundlagen­seminaren bis zur aktuellen Rechtsprechung im Betriebs­verfassungs- und Arbeitsrecht

Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich, sich in sog. Grundlagenseminaren die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht anzueignen, da verantwortungs­volle Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über Mindestkenntnisse zu diesen Themen verfügt. Neben den sogenannten Grund­lagen­schulungen, stehen Schulungsthemen im Zusammenhang mit Restrukturierungs­maßnahmen in Unternehmen und der Beendigung von Arbeits­verhältnissen im Vordergrund. Alle Anwälte von SWP verfügen über langjährige praktische Erfahrungen als Referenten.

SWP führt die Schulungen in der Regel vor Ort, d. h. in den Betrieben durch. Der Vorteil solcher Inhouse-Schulungen von SWP besteht darin, dass die Inhalte nicht von der Stange kommen, sondern direkt auf die jeweiligen praktischen betrieblichen Problemstellungen zugeschnitten sind. Dabei orientieren sich die Schulungen stets an der jeweils aktuellen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte, insbesondere des Bundesarbeits­gerichtes. Dies gilt auch für die begleitenden Schulungsunterlagen.

Daneben veranstaltet SWP seit vielen Jahren jeweils einmal pro Jahr selbst organisierte Schulungen für Betriebsräte zur aktuellen Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht sowie zum Individualarbeitsrecht. Frau Schütze informiert Sie gern über die nächsten Termine und noch freie Plätze.