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Leitlinie für Betriebsräte

Die Beratung von Betriebsräten ist für Stephen Sunderdiek und Jörg Werth ein inneres Anliegen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Betriebsräte zu Arbeitgebern inhaltlich und rechtlich auf Augenhöhe zu bringen, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten ihrer Betriebe aktiv mit zu gestalten und zu verbessern.

Betriebsräte

Erfolgreiche Beratung von Betriebsräten

Stephen Sunderdiek und Jörg Werth verfügen über eine Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren in der anwaltlichen Beratung von Betriebsräten.

Bundesweit hat SWP in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt in ca. 100 betriebs­verfassungs­rechtlichen Mandaten pro Jahr Betriebsräte erfolgreich beraten und vertreten. Zu den Mandanten gehören auch Gesamt-, und Konzern­betriebsräte.

Dies hat dazu geführt, dass wir seit vielen Jahren durchgehend im JUVE-Handbuch als eine der wenigen reinen Betriebsräte- und Arbeitnehmerkanzleien empfohlen werden. SWP berät bundesweit Betriebsräte aller Branchen. Die Mandanten setzen sich vor allem aus Gremien verschiedener Sektoren zusammen, darunter Telekommunikation und IT, Dienstleistungen und Handel, Versicherungen und Banken, Metallverarbeitung sowie der chemischen Industrie.

Besonderen Wert legt SWP darauf, dass ihre Tätigkeit nicht auf Eskalation angelegt ist, sondern möglichst zu einer innerbetrieblichen Einigung mit dem Arbeitgeber führt. Nach unserer Erfahrung erreichen Betriebsräte bei einer solchen innerbetrieblichen Einigung in alle Regel mehr, als durch eine rein konfrontative Vorgehensweise.

Selbstverständlich gibt es aber auch Ausgangssituationen, wo zunächst grundsätzliche Rechtspositionen durchgesetzt werden müssen, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, sich auf eine einvernehmliche Lösung einzulassen. Dazu können dann auch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gehören.

In jedem Fall können die Betriebsräte bei SWP davon ausgehen, dass bei der Aufnahme des Mandats die Frage, auf welche Weise dem Betriebsrat am besten geholfen werden kann, stets vorrangig ist und nicht die Frage im Vordergrund steht, ob der Arbeitgeber die Kosten der Beratung von SWP übernimmt.