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Schulungen

Schulungen und Workshops für Betriebsräte

Als dritte Säule neben der eigentlichen Anwaltstätigkeit hält SWP seit vielen Jahren bundesweit Vorträge und gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG (Zur Erläuterung siehe unten) anerkannte Schulungen und Workshops für Konzern-, Gesamt- und örtliche Betriebsräte. Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Schulungen anzueignen, da verantwortungsvolle BR-Arbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt.

In den Schulungen geben die Anwälte von SWP ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis an die jeweiligen Betriebsratsgremien weiter.

Alle Anwälte von SWP verfügen über langjährige praktische Erfahrungen als Referenten.

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Der Vorteil der Inhouse-Schulungen von SWP besteht darin, dass die Inhalte nicht von der Stange kommen, sondern direkt auf die jeweiligen betrieblichen Problemstellungen zugeschnitten sind. Dabei orientieren sich die Schulungen und Workshops stets an der jeweils aktuellen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes. Dies gilt auch für die begleitenden Schulungsunterlagen, die SWP auf Wunsch auch medial aufbereitet (PowerPoint) vermittelt.

Kontaktieren Sie uns, um bei SWP eine Inhouse-Schulung zu buchen.