Persönliche Besprechungstermine in unseren Kanzleiräumen finden zurzeit ausschließlich unter Beachtung der 2G-Regel statt!
Mandanten, die zu Besprechungsterminen in unsere Kanzlei kommen, müssen eine Immunisierung durch eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen.
Alle Rechtsanwälte und Mitarbeiter von SWP sind vollständig geimpft.
Beim Betreten der Kanzlei ist eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen; während der Besprechung ist dies nicht erforderlich
Für nichtgeimpfte Mandanten bieten wir weiterhin Besprechungen per Telefon, ZOOM oder TEAMS an. Gleiches gilt für Videotelefonate per Facetime, WhatsApp o. ä.
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