Wie erstelle ich eine Betriebsvereinbarung und worauf muss ich achten?
Praxistipps und Fallstricke
Die Gestaltung von wesentlichen Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen obliegt nicht allein Arbeitgebern.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vielmehr ausdrücklich vor, dass Betriebsräte durch die Einräumung weitgehender Mitbestimmungsrechte einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen in den Betrieben Ihrer Arbeitgeber nehmen sollen. Kernbereich der zwingenden Mitbestimmung von Betriebsräten sind hierbei vor allem die in § 87 BetrVG geregelten Angelegenheiten.
Danach haben Betriebsräte u. a. bei Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaub, Ordnungsverhalten, dem Einsatz von technischen Einrichtungen wie Telefonanlage, Software und Kameras, dem Arbeitsschutz sowie der Ausgestaltung von mobiler Arbeit ebenso maßgeblich mitzubestimmen wie bei Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. In all diesen die Arbeitsverhältnisse maßgeblich beeinflussenden Angelegenheiten müssen Arbeitgeber mit Betriebsräten Regelungen zur näheren Ausgestaltung treffen.
Wenn es um Regelungen in den Betrieben geht, handeln Betriebsräte in aller Regel durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der ArbeitnehmerInnen ein. Sie regeln die einzelnen Arbeitsverhältnisse in gleicher Weise wie Regelungen, die sich unmittelbar aus den Arbeitsverträgen von ArbeitnehmerInnen ergeben.
Im BetrVG gibt es zwar mit § 77 BetrVG einen eigenen Paragrafen zu Betriebsvereinbarungen. Dort sind zum einen Formalien wie z. B. die Schriftform, die Auslegungspflicht und die Kündigungsfrist geregelt. Zum anderen findet sich dort der Grundsatz des Tarifvorrangs sowie Regelungen zu den Wirkungen einer Betriebsvereinbarung.
Wie aber eine Betriebsvereinbarung sinnvollerweise erstellt und strukturiert wird, ergibt sich aus dem BetrVG nicht. Deswegen tun sich viele Betriebsparteien äußerst schwer damit, eine Betriebsvereinbarung so zu entwerfen, dass sie wirksam ist und auf den Betrieb und den Regelungsgegenstand zugeschnittene passende Regelungen enthält.
Wir bei SWP entwerfen, prüfen und verhandeln seit über 20 Jahren Betriebsvereinbarungen zu allen in Betracht kommenden Regelungsgegenständen. Dabei haben wir eine Vorgehensweise entwickelt, die sich über die Jahre bewährt hat und gewährleistet, dass man stets zu passenden Lösungen kommt.
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