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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Was bedeutet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 für Arbeitgeber sowie für die Mitbestimmungsrechte und Handlungsoptionen von Betriebsräten?
Seit dem Beschluss des BAG vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) steht fest, dass Arbeitgeber bereits heute verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den ArbeitnehmerInnen geleistete Arbeitszeit erfasst und aufgezeichnet werden kann.
Inzwischen hat das BAG nun auch seine Entscheidungsgründe zu dem vorgenannten Beschluss veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe geben zwar einige Hinweise darauf, ob und in welcher Form Betriebsräte bei der Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems mitzubestimmen haben. Gleichzeitig wirft die Entscheidung des BAG allerdings auch einige Fragen auf zu den möglichen Konsequenzen und der praktischen Umsetzung dieser Entscheidung, wie zum Beispiel:
- Besteht eine Pflicht der Arbeitgeber zur unmittelbaren Handlung?
- Welche Möglichkeiten haben Betriebsräte, wenn sich Arbeitgeber weigern, ein System einzuführen, mit dem die von den ArbeitnehmerInnen geleistete Arbeitszeit erfasst und aufgezeichnet werden kann?
- Was ist überhaupt unter einem Arbeitszeiterfassungssystem zu verstehen?
- Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems?
- Ist mit der Entscheidung das Aus der Vertrauensarbeitszeit besiegelt?
In unserem Webinar wollen wir Ihnen die Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 kurz darstellen, auf die sich hieraus ergebenden Fragen für die Betriebsratsarbeit Antworten geben und mit Ihnen Ansätze zur Lösung der praktischen Herausforderungen diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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