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Das Imperium schlägt zurück: Consulting auch für Betriebsräte?

Betriebsräte

„Jetzt wo Du in ’nem scharfen Penthouse wohnst, möchte ich dein Finanzberater sein.“

Aus: Große Haie, kleine Fische

Wie Sie im Restrukturierungsfall noch mehr Know How auf Ihrer Seite binden – und wann der Arbeitgeber zahlen muss

Betriebsräte haben es in der Regel nie einfach – so „sexy“ wie in unserem Filmzitat sind sie selten. In der Regel kommt also niemand zu ihnen, um Beratungsdienste anzubieten. Und Arbeitgeber stellen Betriebsräte oftmals vor vollendete Tatsachen, statt sie aktiv und früh in betriebliche Krisensituationen zu integrieren. Entscheidungshintergründe bleiben meist völlig unklar. Auf dieser Basis ist es den Arbeitnehmervertretern jedoch nicht möglich, geplante Maßnahmen auf wirtschaftliche Notwendigkeit und Wirksamkeit sachgerecht zu analysieren.

Gutachter, Sachverständige und Berater gehören inzwischen zum gängigen Instrumentarium der Problemlösung in Wirtschaft und Politik. Auch der Betriebsrat hat im Rahmen der §§ 80 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und 111 S. 2 BetrVG die Möglichkeit, sich durch sachkundige Arbeitnehmer, Sachverständige oder Berater unterstützen zu lassen. Obwohl das Betriebsratsamt ein „Laienamt“ ist, kann der Betriebsrat so Kenntnisdefizite ausgleichen, „auf Augenhöhe“ verhandeln. Den Vorteilen des Betriebsrats steht eine Reihe gravierender Nachteile des Arbeitgebers gegenüber: Er muss die oft hohen Kosten für die Sachverständigen tragen. Zudem kann der Einsatz von Sachverständigen durch den Betriebsrat bzw. ein Streit über dessen Berechtigung die Umsetzung geplanter Arbeitgebermaßnahmen erheblich verzögern. Dank des drohenden zeitlichen Verzugs hat schon so mancher Betriebsrat dem Arbeitgeber inhaltliche Zugeständnisse abringen können.

In der Praxis der Mitbestimmung kommt der Betriebsratswirtschaft eine immer größere Rolle zu. Viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Standortschließungen, Produktionsverlagerungen und Outsourcing verhandelt. Oft ging es auch um Lohnverzicht oder Ausweitung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich.

Die Arbeitnehmer-Vertreter müssen die Plausibilität der Konzepte, die man ihnen vorlegt, fundiert beurteilen können. Das gilt besonders für Restrukturierungen und Betriebsänderungen. Wer dazu nicht selbst in der Lage ist und sich nicht das nötige Know-how verschafft, läuft Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden.

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich eine Informationsphase vorsieht, beziehen viele Arbeitgeber ihren Betriebsrat erst relativ spät mit ein. Unter Hinweis auf die knappe Zeit versuchen sie dann, ohne intensivere Diskussion unmittelbar in die Verhandlungen – etwa um Sozialpläne – einzusteigen. Da viele Betriebsratsgremien eher juristisches Know-how als betriebswirtschaftliche Detailkenntnisse haben, lassen sich Arbeitnehmervertreter oft zu schnell auf die Verhandlungsebene der Sozialplan-Details locken: Abfindungsregelungen und Umzugsvereinbarungen sind zwar sehr wichtig. Klüger ist es aber, darüber erst zu verhandeln, wenn der Betriebsrat überzeugt ist, dass bestimmte Maßnahmen zwingend notwendig sind. Ergänzend können Betriebsräte ihre Initiativmöglichkeiten zu beschäftigungssichernden und -fördernden Maßnahmen nutzen.

Die betriebswirtschaftliche Plausibilität von Unternehmenskonzepten zu prüfen heißt nicht, wirtschaftliche Mitbestimmung durch die Hintertür einzuführen. Wenn aber konstruktive Zusammenarbeit gerade bei schwierigen Restrukturierungsvorhaben und Veränderungsprozessen gefordert wird, sollten Betriebsräte das Recht auf eine fundierte Meinung haben.

Geht es um grundlegende Restrukturierungen und Betriebsänderungen, sollten die Management-Konzepte in der Regel zumindest vier Kernelemente enthalten, als Grundlage der Information und der Verhandlung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat:

  • Zielsetzung der geplanten Restrukturierung,
  • Analyse der Ausgangssituation,
  • Darstellung und Bewertung von Handlungsalternativen
  • Umsetzungsfahrplan.

Die Praxis zeigt, dass die in den Projektunterlagen dokumentierte Ausgangssituation zwar häufig in ihren Grundlagen richtig ist, Details aber nicht den aktuellen Stand des Unternehmens widerspiegeln, beispielsweise für die Ableitung von Personalkapazitäten und deren Zuordnung zu einzelnen Unternehmensbereichen. Hier sollten Betriebsräte genau hinsehen. Unstimmigkeiten liegen meist an der Projektarbeit: Unter hohem Zeitdruck werden Daten beschafft und ausgewertet. Außerdem werden sie während eines Projektes oft nicht mehr aktualisiert. Gerade hier kann der Betriebsrat durch detaillierte Prüfung eine wichtige Funktion bei der Qualitätssicherung im Sinne der Beschäftigten übernehmen.

Bei einer Restrukturierung sollten Alternativkonzepte entwickelt werden, mit denen die Projektziele ebenfalls erreicht werden können. In der Praxis kommt es darauf an, dass tatsächlich mehrere Alternativen geprüft werden und nicht nur eine einzige Variante zur Diskussion steht. Hier lohnt es sich, nachzuhaken. Gegebenenfalls sollte der Betriebsrat eigene Alternativvorschläge skizzieren und ausformulieren.

Ist das Restrukturierungskonzept in seinen Eckpunkten plausibel, bedarf es eines Umsetzungsfahrplanes: Wann werden welche Maßnahmen umgesetzt, um das Konzept in den Betriebsalltag zu übertragen? Welche internen und externen Ressourcen sind nötig?

Hier liegt oft die Schwachstelle von Restrukturierungskonzepten: Die Fahrpläne sind einerseits oft vage und unpräzise – andererseits sind viele Pläne zu optimistisch. Der Bedarf an Zeit und Ressourcen wird unterschätzt. Dank ihrer umfassenden Kenntnis der Arbeitssituation im Betrieb können Betriebsräte Umsetzungspläne realistisch abschätzen und bei Bedarf darauf drängen, dass nur praxistaugliche Pläne verabschiedet werden.

Hierzu zählen systematische Ansätze, um den notwendigen Veränderungsprozess zu begleiten: Wie werden Mitarbeiter informiert, wie werden sie auf Anforderungen vorbereitet, wie werden sie für neue Aufgaben qualifiziert und motiviert? Betriebsräte sollten hier auf schlüssige Antworten achten. Sonst ist das Risiko groß, dass das Projekt während der Implementierung Schiffbruch erleidet und zur Dauerbaustelle wird.

Jörg Werth

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