Häufige Fragen
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Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe eines Mediators (Vermittlers) oder auch mehrerer Mediatoren auf freiwilliger Basis eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihrer Streitigkeiten anstreben. Solche Streitfälle können im Arbeitsleben zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmern, aber auch unter Arbeitnehmern sowie unter Betriebsratsmitgliedern oder zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber entstehen. Auslöser sind häufig Verhaltensweisen von Mitarbeitern, Fragen ihrer Zusammenarbeit und Teamfähigkeit, die Qualität und Quantität von Arbeitsleistungen, Urlaube, Überstunden und Fehlzeiten. Bei Betriebsräten drehen sich Streitigkeiten häufig um die Ziele und die Art und Weise von Betriebsratsarbeit sowie um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, um nur einige wenige Beispiele mit erheblichem Konfliktpotenzial zu benennen.
Schwelen Streitigkeiten über einen längeren Zeitraum, besteht die Gefahr, dass diese eskalieren. Studien belegen, dass den Unternehmen hierdurch jedes Jahr Produktivitäts- und damit verbunden gravierende finanzielle Verluste entstehen. Aber nicht nur das. Langandauernde Konfliktsituationen führen vielfach zu psychischen Erkrankungen bei den betroffenen Arbeitnehmern.
Zur Vermeidung derartiger Eskalationen und hieraus resultierender negativer Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer und Unternehmen hat sich in den letzten Jahren die Mediation bestens bewährt. In der Mediation gehen die Konfliktparteien einen anderen, zeitlich häufig schnelleren und kostengünstigeren Weg als in einer rechtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Rolle des Mediators besteht darin, die Konfliktparteien durch das Mediationsverfahren zu führen. Der zur Verschwiegenheit verpflichtete Mediator ermöglicht es den Konfliktbeteiligten, miteinander in ein konstruktives Gespräch zu kommen, einander zuzuhören, die Hintergründe zu verstehen und eine Lösung zu erarbeiten, mit der sich alle Konfliktbeteiligten identifizieren können. Er legt u.a. die Umgangsregeln in der Mediation fest. Er ist allparteilich, d.h. er ist nicht nur neutral, sondern gibt den Konfliktparteien gleichermaßen Raum für ihre jeweiligen Anliegen. Sämtliche Konfliktparteien bekommen hinreichend Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer Sicht darzustellen und ihre Interessen und Bedürfnisse ausführlich zu beschreiben, sich aber auch in die Position und die Interessen der jeweils anderen Partei hineinzuversetzen. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien mit Hilfe der Mediators eigenständig zu einer einvernehmlichen und tragfähigen Lösung unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Interessen und Bedürfnisse gelangen. Mediatoren sind jedoch weder Berater noch haben sie Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang, sie sind vielmehr Klärungshelfer, d.h. der Konflikt und dessen Lösung bleiben in den Händen der Konfliktbeteiligten.
Erfolgreich ist eine Mediation dann verlaufen, wenn am Ende Klarheit herrscht. Klarheit bedeutet dabei nicht, dass das ursprüngliche gemeinsame Ziel erreicht wird.
In größeren Konflikten, z. B. mit einer Vielzahl von Beteiligten sowie bei komplexeren Sachverhalten, hat es sich bewährt, die Mediation mit zwei Mediatoren durchzuführen. Auch dies können wir gewährleisten.
Ziel der Mediation ist, es den Verfahrensbeteiligten mit Unterstützung des Mediators zu ermöglichen, ihren Konflikt auf Augenhöhe zu lösen. Dies führt in aller Regel zu dem Mehrwert, dass sich das Verhältnis der Konfliktparteien insgesamt erheblich verbessert. Sie haben in dem Mediationsverfahren durch den miteinander ausgetragenen Streit mehr Verständnis für die Position des jeweils anderen und damit füreinander entwickeln können. Denn es geht in der Mediation nicht darum, den vermeintlichen „Übeltäter“ herauszuarbeiten und zu bestrafen. Im Vordergrund stehen vielmehr die Verständigung und die Möglichkeit eines weiteren Miteinanders. Die Erfahrung der Beteiligten in einem Mediationsverfahren, einen Konfliktfall unter Anleitung des Mediators eigenständig einvernehmlich gelöst zu haben, ist ein in der Auswirkung für die zukünftige Zusammenarbeit nicht zu unterschätzendes absolut positives Erlebnis für alle. Verloren geglaubtes Vertrauen in den jeweils anderen Konfliktbeteiligten kann hierdurch wieder gewonnen werden, ein Neuanfang für ein konstruktives Miteinander ist gemacht.
Für Arbeitnehmer ist eine Mediation damit in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Streitlösungen außerhalb einer Mediation führen regelmäßig zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine solche Lösung ist natürlich auch innerhalb einer Mediation möglich; die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt dort indes nur eine von vielen Möglichkeiten.
Auch für Betriebsräte und für die Arbeitgeberseite ist eine Mediation bei internen Konflikten vorteilhaft. Die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien wird hierdurch verbessert. Ein vertrauensvoller Umgang miteinander ist nicht nur ein vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenes „Lippenbekenntnis“, sondern wird zum Wohle der Belegschaft und des Arbeitgebers auch aktiv gelebt. Mit Hilfe der Mediation können somit Konflikte einvernehmlich gelöst werden, damit die Parteien wieder gedeihlich miteinander arbeiten können. Hierdurch verbessert sich das Arbeitsklima. Die betroffenen Arbeitnehmer gehen wieder gerne und motiviert zur Arbeit. Durch die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes verbessern sich wiederum die Arbeitsleistungen, die Krankenquote sinkt und das Arbeitsverhältnis steht wieder auf sicheren Füßen. All dies erhöht zur Freude des Arbeitgebers die Effizienz und Produktivität. Alle Beteiligten des Konfliktes gehen somit gestärkt und mit neuem Vertrauen aus einem Konflikt hervor, eine klassische „Win-Win“-Situation ist entstanden, von der alle Beteiligten profitieren.
Die Dauer einer Mediation kann je nach Konfliktfall, Themen und Anzahl der Beteiligten sehr stark variieren. Als grobe Richtschnur dürfte ein Aufwand von ca. 10 bis 15 vollen Zeitstunden in einem Umfang von bis zu 5 Sitzungen realistisch sein. Damit ist eine Konfliktlösung deutlich schneller erreichbar als über gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese dauern nicht selten 6 bis 12 Monate an.
Eines vorweg: Eine Mediation kostet Geld, ist aber in aller Regel günstiger als die Kosten, die im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien entstehen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Kosten des Mediationsverfahrens und damit auch den Mediator.
Vor Beginn der Mediation klärt der Mediator die Kosten sowie die Grundlagen für die Durchführung einer Mediation durch Abschluss einer Mediationsvereinbarung mit den Auftraggebern.
SWP bietet allen potentiellen Interessenten an einem Mediationsverfahren an, sich telefonisch zu informieren. Der telefonische Erstkontakt mit unserer Kanzlei, die kurze Schilderung des Konfliktthemas und die Prüfung, ob der herangetragene Konflikt aus unserer Sicht für eine Mediation geeignet ist, ist für die Konfliktparteien kostenfrei.
Sollten die Konfliktparteien uns als Mediatoren beauftragen wollen, übermitteln wir allen Beteiligten hierzu eine abzuschließende Vereinbarung. Die Mediation selbst kann dann im Betrieb des Arbeitgebers stattfinden, sofern dort geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Alternativ bieten wir auch die Durchführung des Verfahrens in unserer Kanzlei an. Die Beteiligten können selbst entscheiden, ob sie die Mediation lieber im Betrieb oder in einem geschützten und vertraulichen Rahmen außerhalb des Betriebes durchführen möchten.
Erstkontakt
Bei einem Konflikt in der Arbeitswelt wenden sich die möglichen Konfliktbeteiligten, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder der Betriebsrat an einen Mediator, weil im Betrieb ein Konflikt besteht, den sie einvernehmlich und ohne Gerichtsverfahren mit Unterstützung eines Mediators lösen möchten.
Der Mediator lädt hierauf die beteiligten Konfliktparteien zu einer gemeinsamen Sitzung ein.
Das eigentliche Mediationsverfahren besteht aus fünf Phasen.
Phase 1:
Nach Klärung von Formalien zu Beginn der Sitzung klärt der Mediator in einer Einleitungsphase das Konfliktthema und befragt die am Konflikt Beteiligten, welche Ziele sie mit der Mediation gemeinsam erreichen wollen.
Sodann erläutert der Mediator den Parteien die Grundregeln des Mediationsverfahrens, wie u.a. sich gegenseitig ausreden zu lassen, sich nicht zu beleidigen und die Konflikthemen offen anzusprechen.
Phase 2:
Nach der Einleitungsphase beginnt die Darstellungsphase. In der Darstellungsphase erhält jede Partei die Möglichkeit, in Ruhe ihre Sicht des Konfliktes in allen für sie relevanten Punkten ausführlich darzustellen. Der Mediator fasst die Darstellungen der Konfliktparteien jeweils zusammen.
Phase 3:
In der Vertiefungsphase kann jede Partei nochmals eine konkrete Situation darstellen, in der sich aus ihrer Sicht der Konflikt besonders deutlich zeigt. Der Mediator führt die Parteien dazu, starre Positionen zu verlassen und dahinter liegende Interessen bzw. Bedürfnisse zu offenbaren. In der Phase 3 arbeitet der Mediator ggf. mit einem Rollentausch bzw. einem Perspektivwechsel, mit dem Ziel, dass die Konfliktparteien die Interessen und Bedürfnisse der jeweils anderen Seite besser nachempfinden bzw. verstehen können.
Phase 4:
In der Lösungsphase geht es darum, durch die Erkenntnisse der Konfliktparteien aus den Vorphasen eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsvorschläge, von denen alle am Konflikt Beteiligten profitieren.
Phase 5:
In der Vereinbarungsphase werden die konkreten Ergebnisse zur Lösung des Konfliktes, auf die sich die Parteien geeinigt haben, in der Regel schriftlich festgehalten, ggf. erfolgt unabhängig voneinander eine Überprüfung der angedachten Lösung im Auftrag der Konfliktbeteiligten durch externe Berater(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
Phase 6:
Einige Zeit nach dem eigentlichen Abschluss der Mediation empfiehlt es sich, mit Unterstützung des Mediators eine Bewertung der in der Mediation getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen und zu prüfen, ob die dort gefundenen Lösungen auch tatsächlich gelebt werden oder ob sich im Nachgang Probleme bei deren Umsetzung herausgestellt haben, die noch gelöst werden sollten.