Leitlinie für Arbeitnehmer
In unserer Branche wie generell im Leben gilt der Grundsatz: Recht zu haben bedeutet nicht immer, Recht zu bekommen. Besonders Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte geraten in der betrieblichen Praxis schnell unter die Räder.
Dem SWP-Team ist es daher ein Anliegen, bestehende Arbeitnehmerrechte nicht bloß anzumahnen, sondern sie gegenüber Arbeitgebern auch tatsächlich durchzusetzen, sofern dies der einzelne Mandant wünscht. Dies gilt selbstverständlich genauso für die Rechte und Anliegen von leitenden Angestellten und Führungskräften.
Strategische Beratung in der Arbeitsrechtspraxis
In der Mandatspraxis leistet SWP jedoch noch viel mehr. Wir wissen aus der Erfahrung von mittlerweile 25 Berufsjahren, dass bei der Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern das gerichtliche Durchsetzen bestehender Rechte und Ansprüche des Einzelnen nicht im Vordergrund steht. Häufig haben unsere Mandanten Interessen und Ziele, für die es gar keine rechtlichen Anspruchsgrundlagen gibt. Auch in solchen Fällen weiß SWP zu helfen.
Dazu gilt es zunächst herauszuarbeiten, welches weitergehende Ziel der jeweilige Mandant wirklich verfolgt. Will ein Arbeitnehmer zum Beispiel im Falle einer Kündigung etwa wirklich seinen Arbeitsplatz erhalten oder nicht vielmehr im Ergebnis eine möglichst hohe Abfindung aushandeln? An der jeweiligen Antwort auf diese oder ähnliche Fragen orientiert sich unser gesamtes anwaltliches Vorgehen. Nach Klärung dieser Frage entwickelt SWP mit dem Mandanten eine Strategie, die sich an seinen individuellen Wünschen und persönlichen Zielen orientiert. Dafür steht bei SWP Joachim Piezynski – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich Individualarbeitsrecht.