Häufige Fragen
Es ist nicht nur wichtig, was wir für Sie und Ihre Arbeitnehmerrechte tun können, sondern auch, wie wir es tun. Daher beantworten wir Ihnen im Folgenden die nach unserer Erfahrung wichtigsten Fragen rund um die Zusammenarbeit mit SWP:
Sie fragen, wir antworten
Unsere Erfahrung zeigt, dass ein persönliches Mandantengespräch eine wichtige Voraussetzung für eine optimale anwaltliche Beratung ist. Deshalb raten wir davon ab, Mandatsanfragen an uns ausschließlich per E-Mail zu schicken. Vielmehr sollten Sie – gegebenenfalls parallel zu einer E-Mail – uns anrufen und mit unserem Sekretariat einen persönlichen oder telefonischen Termin vereinbaren. Termine werden bei SWP nicht auf die lange Bank geschoben, sondern finden in der Regel innerhalb weniger Tage nach Ihrem Anruf statt.
Gerade bei Kündigungen ist es wichtig, nicht lange zu warten, sondern am besten einen Beratungstermin entweder noch für den Tag des Zugangs der Kündigung oder für den nächsten Tag zu vereinbaren. Denn häufig leiden Kündigungen unter Formfehlern. Ist dies der Fall, muss sofort reagiert werden, da diese Fehler geheilt werden können, wenn man zu lange wartet. Im Übrigen muss eine Kündigung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang gerichtlich angegriffen werden, ansonsten ist sie rechtskräftig. Daher ist hier Eile geboten!
Damit wir uns ein vollständiges Bild von Ihrem Anliegen machen können, benötigen wir Unterlagen, die auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Welche dies sind, hängt von der konkreten Art der im Streit stehenden Frage ab. Im Regelfall sollten Sie folgende Unterlagen zu einem Beratungsgespräch mitbringen:
- Vertragsunterlagen, insbesondere aktueller Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben sowie ggfls. Abmahnungen
- Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung (falls vorhanden)
- (Zwischen-)Zeugnis
- Vergütungsabrechnungen aus den letzten 3 Monaten
- Rechtsschutzversicherungs-Nummer (falls vorhanden)
- 150,00 EUR Honorarvorschuss (falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist)
Unsere Honorare berechnen wir grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). An das RVG sind alle Anwälte gebunden. Die Höhe der Kosten ist somit nicht davon abhängig, ob Sie uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht oder einen sonstigen Anwalt beauftragen.
Nach dem RVG sind die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 EUR zzgl. MwSt. beschränkt und zwar unabhängig davon, wie umfangreich und komplex das zu besprechende Problem ist. Die Kosten für eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit hängen naturgemäß von Art und Umfang unserer Tätigkeit ab. Sie bemessen sich nach dem so genannten Streitwert. Dieser richtet sich nach dem Verdienst des jeweiligen Arbeitnehmers bzw. bei streitigen Geldforderungen nach deren Höhe. Über die konkrete Höhe der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten informieren wir Sie gern vorab, auch telefonisch. Da wir zum Zeitpunkt einer telefonischen Terminvereinbarung jedoch nicht vorhersehen können, ob sich unsere Tätigkeit auf eine Erstberatung beschränkt oder wir „nach außen“ für Sie tätig werden sollen, berechnen wir nicht rechtsschutzversicherten Mandanten einen Honorarvorschuss von 150,00 EUR. Diesen Betrag bitten wir, zum Beratungstermin mitzubringen.
Gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist eine Rechtschutzversicherung sehr hilfreich. Wir empfehlen dringend, eine solche abzuschließen. Denn anders als in zivilrechtlichen Angelegenheiten ist im Arbeitsrecht keine Pflicht zur Kostenerstattung der unterlegenen Partei vorgesehen. Das heißt, selbst wenn Sie völlig zu Recht eine unwirksame Kündigung angreifen oder wenn Ihr Arbeitgeber ohne berechtigten Grund ausstehende Gehälter nicht zahlt, können Sie die Kosten einer Rechtsvertretung nicht auf ihn abwälzen; sie bleiben vielmehr selbst auf den Kosten „sitzen“.
Genau hier hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer beinhaltet. Sie trägt die Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung. Voraussetzung hierfür ist, dass ein so genannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dies ist der Fall bei allen Rechts- und Vertragsverstößen der Arbeitgeber, insbesondere bei:
- Kündigungen
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Ein- oder Umgruppierungen
- Zahlungsverweigerungen
- Zeugnisstreitfragen
- Teilzeit- und Befristungsregelungen
Rufen Sie uns gerne vorab an, falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt und eine bestehende Rechtsschutzversicherung unsere Kosten übernimmt! Denn unser Ziel ist es selbstverständlich, Sie nicht mit unnötigen Kosten zu belasten. Für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die selbst nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, weisen wir darauf hin, dass sie über den DGB-Rechtsschutz versichert sind. Im Rahmen des DGB-Rechtsschutzes besteht aber keine freie Anwaltswahl. Sie werden durch angestellte Rechtssekretäre vertreten. Unsere Kosten übernimmt der DGB-Rechtsschutz in der Regel nicht. Sie können uns aber – sofern vorhanden – über Ihre eigene Rechtsschutzversicherung beauftragen.
Diese Frage ist schnell beantwortet: Sie müssen mit Ihrem Rechtsschutzversicherer nichts klären. Dies übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service! Ferner rechnen wir direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab, so dass Sie die Kosten nicht etwa erst vorstrecken müssen. Sie müssen dann lediglich eine auf Sie entfallende Selbstbeteiligung tragen.
Noch etwas: In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Anwaltswahl. Ihr Rechtsschutzversicherer kann Sie daher nicht zwingen, sich an einen bestimmten Anwalt zu wenden. Allein Sie entscheiden darüber, zu welchem Anwalt Sie Vertrauen haben und von wem Sie sich beraten und vertreten lassen wollen.
Als eine der führenden Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland ist SWP selbstverständlich auch technisch vorne mit dabei: Wir bieten daher auch eine Online-Rechtsberatung an, insbesondere für Mandanten, die räumlich weiter entfernt von unserer Kanzlei wohnen.
Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass sich Sachverhalte in vielen Fällen nach einem persönlichen Gespräch anders darstellen als vorab vom Mandanten geschildert. Wir erleben es in den Mandantenbesprechungen immer wieder, dass sich Anhaltspunkte für die Lösung eines streitigen Problems aus Vertragsunterlagen (z.B. einer Betriebsvereinbarung oder einem Begleitschreiben) ergeben, aus denen der Mandant die Lösung nicht vermutet hat. Hätten wir diese Mandanten online beraten, hätten sie uns die Unterlagen aller Voraussicht nach nicht übermittelt. Dies hätte zu einem verfälschten Ergebnis unserer Beratung geführt.
Wollen Sie dennoch (ausschließlich) online beraten werden, sollten Sie uns zunächst Ihre Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) sowie Ihre Rechtsfrage per E-Mail an duesseldorf@swp-anwaelte.de schildern. Der E-Mail sollten Sie je nach Problemfall folgende Unterlagen als Word- oder PDF-Datei beifügen:
- Vertragsunterlagen, insbesondere aktueller Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- (Zwischen-)Zeugnis
- Vergütungsabrechnungen aus den letzten 3 Monaten
- Rechtsschutzversicherungs-Nummer (falls vorhanden)
Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie, parallel zu der E-Mail-Versendung einen Honorar-Vorschuss in Höhe von 150,00 EUR auf unser Konto bei der:
Commerzbank Düsseldorf
DE35 3008 0000 0367 2505 01
oder der:
Stadtsparkasse Düsseldorf
DE94 3005 0110 0047 0274 20
unter Angabe Ihres Namens sowie des Stichwortes „Online-Rechtsberatung“ zu überweisen.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen und Gutschrift des Betrages werden wir Ihre Fragen umgehend online per E-Mail beantworten. Bei Abschluss des Beratungs-Mandates erhalten Sie auf dem Postweg unsere abschließende Kostenrechnung. Zu den Kosten der Rechtsberatung verweisen wir auf unsere Hinweise zu Frage 3 (siehe oben). Sollten die Kosten den dargestellten Rahmen von 190,00 EUR überschreiten, werden wir Sie hierüber per E-Mail vorab informieren und Ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten mitteilen.
Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Die bestmögliche Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!
Wir wollen Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten und Ihre Rechte und Interessen durchsetzen – soweit dies möglich ist.
Um dies zu erreichen, arbeiten wir zunächst gemeinsam mit Ihnen heraus, was Ihr eigentliches Ziel ist: Wollen Sie beispielsweise nach dem Ausspruch einer Kündigung um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder wollen Sie eine möglichst hohe Abfindung aushandeln? Diese oder ähnliche Fragen wollen wir zunächst besprechen und dann eine Strategie mit Ihnen abstimmen, die sich an Ihren Zielen orientiert.
Dabei stellen wir Ihnen unseren praktischen Erfahrungsschatz aus über 20 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung im Arbeitsrecht zur Verfügung.
Es ist eine Binsenweisheit, dass Recht zu haben nicht automatisch bedeutet, Recht zu bekommen. Daher müssen nach unserer Erfahrung nicht nur juristische Erfolgschancen abgewogen werden. Ebenso müssen Faktoren wie die persönliche oder gesundheitliche Belastbarkeit des Mandanten sowie seine beruflichen und finanziellen Möglichkeiten und Perspektiven in die Strategieüberlegungen einfließen. Nur dadurch lässt sich sowohl das juristische, als auch das tatsächliche Maximum einer anwaltlichen Vertretung erzielen.