Unsere Leistungen für Arbeitnehmer
In unserer Branche wie generell im Leben gilt der Grundsatz: Recht zu haben bedeutet nicht immer, Recht zu bekommen. Besonders Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte geraten in der betrieblichen Praxis schnell unter die Räder. Das SWP-Team sieht sich daher verpflichtet, bestehende Arbeitnehmerrechte nicht bloß anzumahnen, sondern sie gegenüber Arbeitgebern auch tatsächlich durchzusetzen, sofern dies der einzelne Mandant wünscht.
In der Mandatspraxis leistet SWP jedoch noch viel mehr. Das SWP-Team weiß aus der Erfahrung von über 20 Berufsjahren, dass bei der Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern das gerichtliche Durchsetzen bestehende Rechte und Ansprüche des Einzelnen gar nicht im Vordergrund steht. Häufig haben Arbeitnehmer Interessen und Ziele, für die es gar keine rechtlichen Anspruchsgrundlagen gibt. Auch in solchen Fällen weiß SWP zu helfen.
Dazu gilt es zunächst herauszuarbeiten, welches weitergehende Ziel der jeweilige Mandant wirklich verfolgt. Will ein Arbeitnehmer zum Beispiel im Falle einer Kündigung etwa wirklich seinen Arbeitsplatz erhalten oder nicht vielmehr im Ergebnis eine möglichst hohe Abfindung aushandeln? An der jeweiligen Antwort auf diese oder ähnliche Fragen orientiert sich das gesamte anwaltliche Vorgehen. Nach Klärung dieser Frage entwickelt SWP mit dem Mandanten eine Strategie, die sich an seinen individuellen Wünschen und persönlichen Zielen orientiert. Dafür steht bei SWP Joachim Piezynski – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich Individualarbeitsrecht.