Unsere Leitlinie
SWP ist seit vielen Jahren nur im Arbeitsrecht und dabei ausschließlich auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebsräte tätig.
Bild: Jörg Werth, Stephen Sunderdiek und Joachim Piezynski (V.l.n.r.)
Interessen- und Lösungsorientierte Arbeitsrechtsberatung
Arbeitgeber beraten wir grundsätzlich nicht, weil wir es nicht als unsere Aufgabe ansehen, Betriebsräte etwa in ihren Mitbestimmungsrechten zu beschneiden oder Arbeitnehmern zu erklären, warum sie ihren Job verlieren sollen. Viel befriedigender ist es, Mitbestimmungsrechte zu stärken oder Arbeitnehmern den Job zu erhalten, sofern sie dies wollen. Das weckt den Ehrgeiz unseres ganzen Teams – ob bei individualarbeitsrechtlichen Fragen zu Abfindung, Kündigung und Vertragsänderung, als Berater des Betriebsrates bei Betriebsvereinbarungen und Betriebsänderungen oder als Anwalt für Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht.
Dabei stehen bei uns stets der einzelne Mandant und seine speziellen Problemstellungen und Interessen im Vordergrund. Diese gilt es zunächst herauszuarbeiten, zu hinterfragen und sodann eine Handlungsstrategie gemeinsam mit unserem Mandanten zu entwickeln. Kurz gesagt: SWP vertritt seine Mandanten stets interessen- und lösungsorientiert.
Dass wir die jeweils einschlägigen arbeitsrechtlichen Thematiken beherrschen und unsere Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der relevanten Gerichte erfolgt, ist selbstverständlich. Wir beraten unsere Mandanten jedoch „über den Tellerrand einzelner Paragrafen hinaus“ und zwar danach, was gemessen an ihren Interessen möglich und umsetzbar und im Übrigen auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere Erfahrung aus durchschnittlich über 300 arbeitsrechtlichen Mandaten pro Jahr in den vergangenen 20 Jahren und unsere vielfältigen Tätigkeiten in der Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmern haben gezeigt, dass man auf diese Weise viel mehr erreichen kann, als durch rein paragrafenreiterisches Vorgehen.