
Schnelle Hilfe bei geplanten Restrukturierungsmaßnahmen
Nach dem Platzen der Internetblase (2000), der Bankenkrise verursacht durch die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers (2008), der Coronakrise (insb. 2020/21) sowie der Energiekrise aufgrund des Ukraine Krieges seit 2022 sehen sich Unternehmen und Betriebsräte nun aktuell mit einer u.a. durch Strafzölle der Trumpschen US-Regierung heraufziehenden handfesten weiteren Weltwirtschaftskrise konfrontiert. Diese trifft zu allem Überfluss auch noch auf eine schon seit mehr als zwei Jahren andauernde Rezession der deutschen Wirtschaft. All dies sind keine guten Nachrichten für deutsche Unternehmen, deren Belegschaften und für die Arbeitnehmervertretungen.
Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Sie sich vorsorglich bzw. rechtzeitig mit möglichen Szenarien und Aufgaben auseinandersetzen, die auf Sie als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zukommen können.
Welche Szenarien und Aufgaben mit betriebsverfassungsrechtlichem Bezug sind insbesondere denkbar?
In erster Linie dürften sich Arbeitgeber angesichts von Rezession, internationaler Wirtschaftskrise und damit einhergehenden Auftrags- und Umsatzrückgängen mit mehr oder weniger umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen beschäftigen, so dass sich für die betroffenen Betriebsräte insbesondere folgende Fragen stellen:
- Handelt es sich bei den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen um eine Betriebsänderung im Sinne von §§ 111 ff. BetrVG, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers auslösen, über einen Interessenausgleich und/oder einen Sozialplan zu verhandeln?
- Liegt eine konkrete Planung im Sinne der Rechtsprechung tatsächlich bereits vor?
- Welche Art von Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz Nr. 1 bis 5 BetrVG liegt ggf. konkret vor (z.B.: Personalabbau, grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, Ausgliederung von Betrieben bzw. Betriebsteilen)?
- Welche Arbeitnehmervertretung ist bei Bestehen einer Betriebsänderung zuständig für die Beratungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und für die Verhandlungen über einen Sozialplan?
- Welche betriebsverfassungsrechtlichen und strategischen Möglichkeiten hat die zuständige Arbeitnehmervertretung und wo liegen die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen?
- Ist der Betriebsrat berechtigt, anwaltliche und/oder wirtschaftliche Unterstützung hinzuzuziehen?
Schnelles Handeln der Betriebsräte ist gefragt!
All diese Fragen bedürfen neben der Festlegung einer strategischen Ausrichtung einer schnellen Klärung. Nur so wird es der zuständigen Arbeitnehmervertretung im Ergebnis gelingen, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber über die geplanten Maßnahmen und seinen Auswirkungen auf die Belegschaft zu verhandeln. Denn in aller Regel übt ein Arbeitgeber hohen Zeitdruck auf seinen Betriebsrat aus, wenn er sich zu einer Betriebsänderung entschlossen hat. Dieser Zeitdruck lässt Ihnen wenig Zeit zum Agieren. Dem gilt es mit den geeigneten Mitteln zu begegnen.
Unser Angebot an Sie
Stehen Sie vor einer geplanten Restrukturierungsmaßnahme Ihres Arbeitgebers und benötigen Sie schnelle Unterstützung, klären wir für Sie …
… kurzfristig, kostenfrei und unverbindlich …
… je nach Ihrem Wunsch in einer Videokonferenz per Teams, schriftlich per Mail oder in einem Telefonat die oben genannten Fragen und geben Ihnen eine konkrete Empfehlung für Ihr weiteres rechtliches, inhaltliches und strategisches Vorgehen.
Danach können Sie im Falle einer Betriebsänderung und bei Bejahung Ihrer Zuständigkeit für diese Angelegenheit frei in Ihrem Gremium entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten. Hierbei helfen wir Ihnen auch gerne bei dem Text für eine Beschlussfassung.
Warum gerade unsere Kanzlei SWP?
Wir sind eine reine, bundesweit tätige Arbeitsrechtskanzlei mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht, die bereits seit mehr als 25 Jahren erfolgreich ausschließlich Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte vertreten. Sie profitieren von unserem profunden Fachwissen sowie von unseren ausgeprägten beruflichen und strategischen Erfahrungen. So haben wir Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in mehr als 600 Betriebsänderungen zu Interessenausgleichen und Sozialplänen seit 1998 beraten.
Wir hören Ihnen, aber auch Ihrem Arbeitgeber, gut zu, sind offen und emphatisch, dabei gleichwohl sehr genau und vor allem klar in unserer Kommunikation, in unseren Positionen und in unseren Empfehlungen, wir sind verhandlungsgeschickt und kompromissfähig. Dabei haben wir immer sowohl Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen als auch Ihre strategischen Ziele vor Augen, um für Sie als unsere Mandanten das in der jeweiligen Situation bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Man sieht sich immer mindestens zweimal im Leben. Wir agieren deshalb auf eine Art und Weise, dass wir keine verbrannte Erde hinterlassen, weil wir wissen, dass Sie auch nach einer Betriebsänderung weiter mit Ihrem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Darüber würden wir uns sehr freuen!
Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei uns über unser Kontaktformular oder schicken uns eine kurze E-Mail an duesseldorf@swp-anwaelte.de.
Selbstverständlich stehen wir auch telefonisch unter 0211-6173730 zur Verfügung.