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Teambesprechung unter Anwälten im Büro

Schnelle Hilfe bei geplanten Restruk­turierungs­maßnahmen

Nach dem Platzen der Internetblase (2000), der Bankenkrise verursacht durch die Pleite der Investment­bank Lehman Brothers (2008), der Coronakrise (insb. 2020/21) sowie der Energiekrise aufgrund des Ukraine Krieges seit 2022 sehen sich Unternehmen und Betriebsräte nun aktuell mit einer u.a. durch Strafzölle der Trumpschen US-Regierung heraufziehenden handfesten weiteren Weltwirtschafts­krise konfrontiert. Diese trifft zu allem Überfluss auch noch auf eine schon seit mehr als zwei Jahren andauernde Rezession der deutschen Wirtschaft. All dies sind keine guten Nachrichten für deutsche Unternehmen, deren Belegschaften und für die Arbeitnehmer­vertretungen.

Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Sie sich vorsorglich bzw. rechtzeitig mit möglichen Szenarien und Aufgaben auseinandersetzen, die auf Sie als Betriebsrat, Gesamt­betriebsrat oder Konzern­betriebsrat zukommen können.

Welche Szenarien und Aufgaben mit betriebs­verfassungs­rechtlichem Bezug sind insbesondere denkbar?

In erster Linie dürften sich Arbeitgeber angesichts von Rezession, internationaler Wirtschafts­krise und damit einhergehenden Auftrags- und Umsatz­rückgängen mit mehr oder weniger umfassenden Restrukturierungs­maßnahmen beschäftigen, so dass sich für die betroffenen Betriebsräte insbesondere folgende Fragen stellen:

  • Handelt es sich bei den geplanten Restrukturierungs­maßnahmen um eine Betriebs­änderung im Sinne von §§ 111 ff. BetrVG, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers auslösen, über einen Interessen­ausgleich und/oder einen Sozialplan zu verhandeln?
  • Liegt eine konkrete Planung im Sinne der Rechtsprechung tatsächlich bereits vor?
  • Welche Art von Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz Nr. 1 bis 5 BetrVG liegt ggf. konkret vor (z.B.: Personalabbau, grundlegende Änderung der Betriebs­organisation, Ausgliederung von Betrieben bzw. Betriebsteilen)?
  • Welche Arbeitnehmer­vertretung ist bei Bestehen einer Betriebs­änderung zuständig für die Beratungen über den Abschluss eines Interessen­ausgleichs und für die Verhandlungen über einen Sozialplan?
  • Welche betriebs­verfassungs­rechtlichen und strategischen Möglichkeiten hat die zuständige Arbeitnehmer­vertretung und wo liegen die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen?
  • Ist der Betriebsrat berechtigt, anwaltliche und/oder wirtschaftliche Unterstützung hinzuzuziehen?

Schnelles Handeln der Betriebsräte ist gefragt!

All diese Fragen bedürfen neben der Festlegung einer strategischen Ausrichtung einer schnellen Klärung. Nur so wird es der zuständigen Arbeitnehmer­vertretung im Ergebnis gelingen, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber über die geplanten Maßnahmen und seinen Auswirkungen auf die Belegschaft zu verhandeln. Denn in aller Regel übt ein Arbeitgeber hohen Zeitdruck auf seinen Betriebsrat aus, wenn er sich zu einer Betriebs­änderung entschlossen hat. Dieser Zeitdruck lässt Ihnen wenig Zeit zum Agieren. Dem gilt es mit den geeigneten Mitteln zu begegnen.

Unser Angebot an Sie

Stehen Sie vor einer geplanten Restrukturierungs­maßnahme Ihres Arbeitgebers und benötigen Sie schnelle Unterstützung, klären wir für Sie …

… kurzfristig, kostenfrei und unverbindlich …

… je nach Ihrem Wunsch in einer Videokonferenz per Teams, schriftlich per Mail oder in einem Telefonat die oben genannten Fragen und geben Ihnen eine konkrete Empfehlung für Ihr weiteres rechtliches, inhaltliches und strategisches Vorgehen.

Danach können Sie im Falle einer Betriebs­änderung und bei Bejahung Ihrer Zuständigkeit für diese Angelegenheit frei in Ihrem Gremium entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten. Hierbei helfen wir Ihnen auch gerne bei dem Text für eine Beschluss­fassung.

Warum gerade unsere Kanzlei SWP?

Wir sind eine reine, bundesweit tätige Arbeitsrechts­kanzlei mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht, die bereits seit mehr als 25 Jahren erfolgreich ausschließlich Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte vertreten. Sie profitieren von unserem profunden Fachwissen sowie von unseren ausgeprägten beruflichen und strategischen Erfahrungen. So haben wir Betriebsräte, Gesamt­betriebsräte und Konzern­betriebsräte in mehr als 600 Betriebs­änderungen zu Interessen­ausgleichen und Sozialplänen seit 1998 beraten.

Wir hören Ihnen, aber auch Ihrem Arbeitgeber, gut zu, sind offen und emphatisch, dabei gleichwohl sehr genau und vor allem klar in unserer Kommunikation, in unseren Positionen und in unseren Empfehlungen, wir sind verhandlungs­geschickt und kompromissfähig. Dabei haben wir immer sowohl Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen als auch Ihre strategischen Ziele vor Augen, um für Sie als unsere Mandanten das in der jeweiligen Situation bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Man sieht sich immer mindestens zweimal im Leben. Wir agieren deshalb auf eine Art und Weise, dass wir keine verbrannte Erde hinterlassen, weil wir wissen, dass Sie auch nach einer Betriebsänderung weiter mit Ihrem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammen­arbeiten müssen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Darüber würden wir uns sehr freuen!

Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei uns über unser Kontaktformular oder schicken uns eine kurze E-Mail an duesseldorf@swp-anwaelte.de.

Selbst­verständlich stehen wir auch telefonisch unter 0211-6173730 zur Verfügung.