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Unverbindliche und
kostenfreie Vorstellungsrunde unserer Kanzlei SWP per Videokonferenz

News

In unseren letzten Blog-Beiträgen haben wir bereits darüber berichtet, wie die Corona-Krise die Digitalisierung der Arbeitswelt vorantreibt. Die Digitalisierung der Betriebe hat in den letzten zwei Monaten zum Teil Quantensprünge vollzogen.

Anfangs fanden Besprechungen per Videokonferenz über Skype, Microsoft Teams, Webex oder Zoom mehr oder weniger notgedrungen statt, weil es aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch Corona gar nicht anders ging. Inzwischen sind solche Videokonferenzen an der Tagesordnung und machen das Arbeiten in den Unternehmen für die Beteiligten flexibler und ortsungebundener. Auch Schulungen und Seminare finden immer häufiger online statt.

Die Gesetzgebung hat nunmehr ebenfalls reagiert und ermöglicht es inzwischen den Betriebsräten über § 129 BetrVG, Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen. Auch diesem Thema haben wir uns kürzlich in einem Blog-Beitrag ausführlich gewidmet.

Wir selbst bearbeiten in unserer Kanzlei unsere betriebsverfassungsrechtlichen Mandate mittlerweile regelmäßig per Videokonferenz. Seit Anfang März dieses Jahres haben wir fast täglich an Telefon- oder Videokonferenzen mit Betriebsräten oder an Verhandlungen mit Arbeitgebern über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu den unterschiedlichsten Themen teilgenommen. Auch Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan wegen geplanter Restrukturierungen von Arbeitgebern finden inzwischen sehr häufig per Videokonferenz statt.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass dies besser klappt, als wir selbst jemals erwartet hätten. Vielleicht liegt es daran, dass die Corona Krise uns gezwungen hat, vorbehaltloser mit dieser geänderten Arbeitsweise umzugehen. Wir glauben jedenfalls, dass diese Entwicklungen nicht mehr zurückgedreht werden, sondern Corona unseren Arbeitsalltag nicht nur aktuell, sondern dauerhaft digitaler machen wird. Dies hat – wie so vieles im Leben – Vor- und Nachteile.

Wir wollen uns vor allem auf die Vorteile konzentrieren, die wir als Kanzlei SWP Ihnen als Betriebsräte bieten können. Denn durch die verstärkte Nutzung der digitalen Möglichkeiten können wir nun auch vermehrt bundesweit Betriebsräte beraten. Unser Angebot wird bereits von vielen Betriebsräten mit Freude angenommen, gerade von den Betriebsräten, die räumlich weiter von unserem Sitz in Düsseldorf entfernt sind und die uns bislang aus diesem Grund nicht mandatiert haben. Wir haben am eigenen Leib festgestellt, dass man sich tatsächlich auch gut über solche digitalen Kanäle beschnuppern und entscheiden kann, ob die „Chemie stimmt“, wenn denn ein persönliches Kennenlernen vor Ort so ohne weiteres nicht möglich ist.

Wir bieten Betriebsräten daher ab sofort ein unverbindliches persönliches Kennenlernen im Rahmen einer Videokonferenz an.

Auf diese Weise können wir

  • uns einem Betriebsrat in einer Videokonferenz per Bild und Ton vorstellen,
  • unsere Arbeitsweise bei der Beratung von Betriebsräten erläutern,
  • Fragen zu uns beantworten,
  • bereits erste betriebsverfassungsrechtliche Fragen, die ein Betriebsratsgremium aktuell bewegt, erörtern sowie
  • dem Betriebsrat die Gelegenheit geben,  sich und seinen Betrieb vorzustellen, damit auch wir ihn kennenlernen können.

Sind Sie interessiert?

Dann schreiben Sie uns doch einfach eine Mail an duesseldorf@swp-anwaelte.de oder vereinbaren Sie gleich telefonisch mit einer unserer Mitarbeiterinnen unter 0211-6173730 Ihren persönlichen, unverbindlichen digitalen Vorstellungstermin für Ihren Betriebsrat. Die Organisation der Videokonferenz per Zoom übernehmen wir. Wir benötigen von Ihnen lediglich die Namen und E-Mail-Adressen der gewünschten Teilnehmer.

Redaktion

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