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SWP-Anwälte in Düsseldorf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sex, Lügen und Betriebsvereinbarungen? Betriebsratsarbeit im Visier

Betriebsräte

Rocky: „Und lass dich nicht irre machen von diesen ganzen Zahlen!“
Robert: „Zu spät.“
Rocky: „Nehm dir einfach ‚nen Radierer und radier sie einfach alle aus!“

Aus: Rocky Balboa

Eine Umfrage

Keine Bange. Wir haben nicht vor, den Boxer in Ihnen herauszufordern, in dem wir Sie so lange mit Tortengrafiken und Zahlenkolonnen langweilen, bis sie K.O. zu Boden gehen. Aber ganz ohne wird es nicht gehen. Denn dafür ist das Zahlenwerk zu interessant. 314 Teilnehmer, Betriebsräte aus zu einem großen Teil namhafter deutscher DAX-Unternehmen, zeichnen in einem beantworteten Fragenkatalog aus 31 Punkten ein lebendiges und interessantes Bild von der Realität deutscher Betriebsratsarbeit heute. Sie wurden dabei stets mit einer Aussage konfrontiert, an die sie Punkte verteilen konnten (von 1 „Stimme gar nicht zu“ bis 10 „Trifft völlig zu“).

Auswirkungen der BR-Arbeit auf die Betriebsräte im persönlichen Bereich

Direkt zu Anfang hier die Lösung zur Gretchen-Frage: „Betriebsratsarbeit macht Sinn und Spaß“ könnte man diesen Abschnitt auch überschreiben, denn wir wollten zunächst natürlich vor allem wissen, wie Betriebsräte selbst ihre Arbeit empfinden. Wie schlägt sich die Arbeit als Betriebsrat im Verhältnis zur normalen beruflichen Tätigkeit nieder? Das kam in zwei Fragen, Nr. 9 und 10, zum Tragen. Frage 9 thematisierte die persönliche berufliche Entwicklung, während Frage 10 auf die Auswirkung auf die eigenen Verdienstmöglichkeiten abzielte.

Das Bild ist hier recht ausgeglichen – die meisten Betriebsräte beurteilen die Auswirkung ihrer Tätigkeit auf die persönliche berufliche Entwicklung und auf die eigenen Verdienstmöglichkeiten tendenziell weder negativ noch positiv. Damit deckt sich die Realität offenbar mit den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. § 78 Satz 2 BetrVG, Diskriminierungs- und Begünstigungsverbot). Ein gutes Ergebnis: Betriebsratsarbeit fördert demnach offenbar einerseits nicht die Günstlingswirtschaft in den Betrieben, wird aber andererseits auch nicht zum Hemmschuh für engagierte Betriebsräte.

Da wundert es nicht, wenn auf Frage 1 „Macht die Arbeit im Betriebsrat Spaß?“ über zwei Drittel der befragten Kollegen große bis sehr große Zustimmung auf der angelegten Skala von 1 bis 10 verzeichnen. Über 75 Prozent haben sogar großes Interesse an einer erneuten Kandidatur bei den nächsten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2010 (Frage 8). In der Rubrik „Trifft voll auf mich zu“ findet sich eine überwältigende Zustimmung von 62,4 Prozent bei Frage 8. Allerdings hat dieses große Engagement und die Freude an der fordernden, gestalterischen Tätigkeit in den Unternehmen auch eine Schattenseite: Viele Betriebsräte empfinden ihre Tätigkeit als gesundheitlich belastend, nehmen offenbar negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit durch die Arbeit im Betriebsrat in Kauf (Frage 11). Über die Hälfte der Betriebsräte sehen tendenziell negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit durch die Arbeit im betrieblichen Mitbestimmungsgremium als gegebe

Die Bewertungen der Betriebsräte entsprechen auch den Beobachtungen des SWP-Teams. „Betriebsräte sind in aller Regel mit hohem persönlichen Engagement und Idealismus bei der Sache“, konstatiert SWP-Anwalt Stephen Sunderdiek. Die öffentliche Wahrnehmung der Betriebsräte befinde sich in einer Schieflage, ist sich auch sein Kollege Jörg Werth sicher: „Entgegen des in den Medien zum Teil verbreiteten Klischees vom ‚Selbstbedienungsladen Betriebsrat’ können wir aus unseren praktischen Erfahrungen nur berichten, dass Betriebsratsarbeit der eigenen beruflichen Entwicklung und den eigenen Verdienstmöglichkeiten nicht nützt, jedenfalls nicht im Sinne von ‚Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher’.“ Häufig berate SWP Betriebsräte, die Probleme haben, die Vergütung durchzusetzen, die sie ohne Betriebsratsarbeit erhalten hätten, wie das § 37 Abs. 4 BetrVG vorsieht. Die erfreuliche Kehrseite sei aber, dass im Gegenzug von den inzwischen über 320 verschiedenen Betriebsratsgremien mit insgesamt etwa 1600 Mitgliedern, die SWP beraten hat, in nur wenigen Einzelfällen bekannt geworden sei, dass es Vergünstigungen von Arbeitgeberseite im Sinne von Beeinflussung des Betriebsrats gegeben habe. Was uns zum nächsten Punkt der SWP-Umfrage führt…

Das Verhältnis zum Arbeitgeber

Hier stellt die Studie den Arbeitgebern ein erstaunlich gutes Zeugnis aus. Trotz der oft unterschiedlichen Interessenlagen bewerten die meisten Betriebsräte ihr Verhältnis zum Arbeitgeber eher positiv als negativ (Frage 13, es wurde der Zustimmungsgrad zur Aussage „Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist harmonisch“ abgefragt). Zwei Drittel der Arbeitgeber respektieren gar die Existenz der Betriebsräte aus Sicht desselben eher, als dass sie die Mitbestimmungsgremien bekämpfen (Frage 14). Nur in knapp 25 Prozent, also rund einem Viertel der Fälle, verhalten sich die Arbeitgeber bei der Wahl des Betriebsrates nicht neutral (Frage 15). Die große Mehrheit der in Betriebsräten engagierten Kollegen bescheinigt ihren Arbeitgebern hier volle Neutralität.

Ein Problem zeichnet sich allerdings ab: Betriebsräte haben traditionell damit zu kämpfen, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen aus dem BetrVG nur schlecht kennen (Frage 17, „Der Arbeitgeber kennt seine Pflichten aus dem BetrVG genau…“): Nur gut 40 Prozent der befragten Arbeitnehmervertreter bescheinigen dem Arbeitgeber eine gute bis sehr gute Kenntnis des BetrVG. Daraus resultiert, dass sich nach den Erfahrungen der Betriebsräte auch nur etwa 40 Prozent der Arbeitgeber „überwiegend bis vollständig“ an ihre Verpflichtungen aus dem BetrVG halten (vgl. hierzu das Ergebnis bei Frage 18).

Erfreulich ist hingegen, dass sich Arbeitgeber meist an geschlossene Betriebsvereinbarungen halten (Frage 19, es war nach der Zustimmung zur Aussage „Der Arbeitgeber hält Betriebsvereinbarungen ein…“ gefragt). Über 60 Prozent der befragten Betriebsräte sind mit der Vertragstreue ihrer Arbeitgeber zufrieden oder gar sehr zufrieden.

Auch schaffen es die meisten Betriebsräte (etwa 75 Prozent) Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ohne Arbeitsgerichte, also
innerbetrieblich, zu lösen (Frage 20). Jedoch zeichnet sich ein Trend ab, nach dem Rechtsanwälte immer häufiger auch bei der außergerichtlichen Konfliktlösung einbezogen werden (müssen). Damit beschäftigte sich Frage 25 („Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kann der Betriebsrat innerbetrieblich ohne Inanspruchnahme von Anwälten lösen“ war dabei die Aussage, deren Zustimmungsgrad abgefragt wurde).

Für die Zukunft hoffen lässt trotz der Krise die Tatsache, dass Arbeitgeber in der Betriebsratswahrnehmung ihrer Verpflichtung, bei der Untermensführung möglichst Arbeitsplätze zu erhalten, gut nachkommen. Über 60 Prozent der befragten Betriebsräte sehen, dass diese Verantwortung von ihren Arbeitgebern „eher ernst genommen wird“ (Frage 21 der SWP-Umfrage).

Das SWP-Team bestätigt die Ergebnisse der Studie angesichts der Erfahrungen im täglichen Umgang mit Betriebsräten: „Der gute Wille der Arbeitgeber ist in aller Regel da“, erklärt SWP-Spezialist Jörg Werth. Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten sei in aller Regel so gut, dass Auseinandersetzungen innerbetrieblich geregelt würden. „Wir werden in aller Regel eingeschaltet, um innerbetrieblich an der Lösung einer sachlichen Auseinandersetzung mit zu arbeiten, was dann auch meist gelingt.“ Es gelte jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber kein gleich hohes Interesse an Erwerb von Kenntnissen über das BetrVG hätten, wie die Betriebsräte. „Deshalb entstehen Konflikte häufig dadurch, dass Arbeitgeber gegen Rechte verstoßen, weil sie ihre Verpflichtungen überhaupt nicht richtig eingeschätzt haben.“ Nur in wenigen Fällen, beruhigt Werth, verstoßen Arbeitgeber in voller Absicht gegen bekannte Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat. Das untermauere auch das Ergebnis der Studie hinsichtlich des Verhältnisses von Arbeitnehmervertretung und Unternehmensführung.

Inhaltliche Bewertung der BR-Arbeit: Den Betrieben in Deutschland ginge es ohne die Betriebsräte schlechter!

Ganz klare Ergebnisse lieferten die Fragen 3 und 4 (Aussagen: „Die von unserem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen enthalten sinnvolle Lösungen zum Betrieb“ und „Ohne Betriebsrat ginge es dem Betrieb schlechter“): Über 75 Prozent der Betriebsräte sind der Ansicht, dass die von ihnen ausgehandelten Betriebsvereinbarungen sinnvolle Lösungen für den Betrieb darstellen (Frage 3), ebenfalls 75 Prozent meinen, dass es dem Betrieb ohne Betriebsrat schlechter ginge (Frage 4).

Ergebnis der Untersuchung: „Die Betriebsräte tragen zu gerechten Arbeitsbedingungen bei und fördern damit das Betriebsklima. Zufriedene Mitarbeiter nützen wiederum dem Arbeitgeber“, weiß auch Stephen Sunderdiek von SWP. Leider werde das in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen:„Denn mit Sicherheit ginge es den Betrieben in Deutschland ohne Betriebsräte erheblich schlechter.“ Arbeitgeber zum Beispiel schätzten die Möglichkeit, mit dem Betriebsrat eine Angelegenheit (z. B. Arbeitszeitregelungen) einheitlich für den ganzen Betrieb treffen zu können. „Ohne Betriebsrat müssten sie das ja mit jedem einzelnen Mitarbeiter besprechen.“ Die einheitliche Regelung in einer Betriebsvereinbarung führt nach der Erfahrung von SWP zu einer viel höheren Akzeptanz im Betrieb.„Das könnte der Arbeitgeber einseitig mit Anweisungen gegenüber jedem einzelnen Mitarbeiter nie so erreichen“, ist sich auch Stephen Sunderdieks Kollege Jörg Werth sicher. Und wie sieht es mit der Bewertung der Arbeitsgerichte und Arbeitsgesetze aus Sicht der Betriebsräte aus?

Bewertung der Arbeitsgerichte und Arbeitsgesetze: Betriebsräte halten Arbeitsgerichte für neutral und Arbeitsgesetze für ausreichend

Mit dem Vorurteil, dass Arbeitsgerichte in Deutschland eher arbeitnehmerorientiert seien und es den Arbeitgebern traditionell schwer machen, räumt der relevante Teil der Umfrage gründlich auf. Die Betriebsräte teilen diese Auffassung jedenfalls nicht. Die große Mehrheit der befragten Betriebsräte findet, dass die Arbeitsgerichte die Interessen der Betriebsräte ebenso wie die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen (Frage 23, „Die Arbeitsgerichte berücksichtigen bei ihren Entscheidungen eher die Interessen des Betriebsrates, als die Interessen des Arbeitgebers“…, allein 50,6 Prozent der Betriebsräte wählten eine neutrale Beurteilung).

Was die Arbeitsgesetzgebung anbetrifft, so sind die Betriebsräte mit ihr im Großen und Ganzen zufrieden. Die vorherrschende Meinung ist, dass die Arbeitsgesetze die Interessen der Arbeitnehmer in Deutschland schützen(Frage 24, weit über 60 Prozent der Betriebsräte sind dieser Meinung). Besonders das BetrVG kommt bei den Betriebsräten gut weg: Drei Viertel der Befragten meinen, dass die Rechte aus dem BetrVG vollkommen ausreichen, um Arbeitnehmerinteressen zur Genüge zu vertreten (Frage 22, der Aussage „Das BetrVG enthält für Betriebsräte angemessene Rechte, um die Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen zu können…“ wird überwiegend zugestimmt).

Auch in diesem Kontext fand das SWP-Team seine Erwartung vollauf bestätigt: „Auch wir erleben die Arbeitsrichter in Deutschland in aller Regel als neutral gegenüber den Betriebsparteien“, erklärt Stephen Sunderdiek. Nur in wenigen Einzelfällen lasse sich eine deutliche Tendenzen zu Gunsten der einen oder anderen Seite feststellen. „Auch hier sind aber die Sympathien gleich verteilt“, beruhigt der Düsseldorfer Fachanwalt für Arbeitsrecht. SWP erlebt die Arbeit der Betriebsräte regelmäßig so, dass diese sich auf Grund der gesetzlichen Möglichkeiten meist in einer eher unterlegenen Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebern befinden. „Aber auch in dieser Verhandlungsposition ergeben sich aus dem BetrVG eine Vielzahl von Möglichkeiten, um mit dem Arbeitgeber in einen konstruktiven Dialog zu kommen und eigene Vorstellungen durchsetzen zu können.“ Und wo der Betriebsrat allein nicht weiter komme, gebe es schließlich immer noch die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Ein Schritt, der immer wichtiger wird in der sich zu immer größerer Komplexität entwickelnden Welt der Betriebsräte.

Betriebsräte und Rechtsanwälte: Juristischer Beistand wird für die Arbeit an der betrieblichen Mitbestimmung immer wichtiger, insbesondere, wenn es um Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen von Restrukturierungen geht

Fast 90 Prozent der Betriebsräte halten es für wichtig bis sehr wichtig, bei der tagtäglichen Arbeit im Betriebsrat einen Rechtsanwalt um Rat fragen zu können (erkenntlich aus der überwiegenden Zustimmung zur Aussage in Frage 26, „Die Möglichkeit, bei der tagtäglichen Arbeit im Betriebsrat einen Anwalt um Rat fragen zu können, ist wichtig…“). 70 Prozent der Befragten halten anwaltliche Hilfe bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen für wichtig (Frage 27), und knapp 95 Prozent der befragten Betriebsräte halten es sogar für wichtig, Rechtsanwälte beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen einzuschalten (Frage 28, „Anwaltliche Unterstützung ist bei Betriebsänderungen wichtig, wenn ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen werden soll…“ – das Ergebnis ist mehr als eindeutig, fast 60 Prozent entschieden sich bei der Bewertung für „Ich stimme völlig zu“)! Bei dieser Frage erhielt die Aussage die höchste Zustimmung, Rechtsanwälte seien beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen wichtige Partner auf Betriebsratsseite.

Der hohe juristische Beratungsbedarf, der offenbar besteht, erklärt sich unter anderem deshalb, dass die Betriebsräte die Erfahrung machen, dass Arbeitgeber sich ebenfalls in knapp 75 Prozent aller Fälle anwaltlich beraten lassen (Frage 31). Gerade daraus mag auch die Forderung nach einer klaren Trennlinie entstehen: Frage 30 belegt eindeutig, dass Betriebsräte von ihrem Rechtsanwalt erwarten, dass er grundsätzlich keine Arbeitgeber vertritt(über 90 Prozent stimmen der Aussage „Ich finde es gut, wenn der Betriebsratsanwalt keine Arbeitgeber vertritt“ zu). Nicht so wichtig scheint es für die Betriebsräte hingegen zu sein, dass der Rechtsanwalt unbedingt vor Ort im Betrieb berät (Frage 29).

Für das SWP-Team zeichnet sich hier eine klare Entwicklungslinie ab:„Die Arbeit der Betriebsräte wird immer juristischer“, betont Jörg Werth. Die immer komplexer werdenden Arbeitsgesetze und die Ansprüche der Arbeitgeber verlangen von Betriebsräten eine immer professionellere Arbeit. „Das ist in aller Regel nicht mehr ohne anwaltliche Begleitung zu schultern“, ergänzt Werths Kollege Stephen Sunderdiek.

Gerade wenn man berücksichtige, dass Arbeitgeber in den letzten Jahren immer häufiger nicht mehr auf ihren „Haus- und Hof“-Anwalt zurückgreifen, sondern auf eine der in den letzten Jahren ständig neu gegründeten, arbeitgeberorientierten und rein auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, wird klar, dass Betriebsräte von ihren Beratern eine genau so klare Spezialisierung und Positionierung erwarten können – und sollten.

Stephen Sunderdiek bringt das entsprechende juristische Benchmarking auf den Punkt: „Da reicht eine Fachanwaltschaft für Arbeitrecht allein nicht mehr aus, als Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchen Sie vielmehr weitreichende praktische Erfahrungen in der Beratung von Betriebsräten, und ein auf die Probleme der Betriebsräte ausgerichtetes Spezialwissen.“

Das SWP-Team sieht sich daher voll in dem Anspruch bestätigt, mit dem es vor knapp 9 Jahren angetreten ist: Nämlich die Kanzlei ausschließlich auf Betriebsräte und Arbeitnehmer auszurichten und sich auf deren Beratung und Vertretung zu spezialisieren.

Stephen Sunderdiek

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