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KostenSeminarkosten

Die Kosten für die Inhouse-Seminare von SWP richten sich nach den jeweiligen Seminar­themen und dem konkreten Aufwand, den SWP bei der Gestaltung und Durchführung des Seminars hat. SWP erstellt Ihnen im Vorfeld eines gewünschten Seminars gerne ein konkretes Angebot unter Einschluss sämtlicher Kosten.

Sollten Betriebsräte ein Seminar nicht in ihren Betriebsräumen durchführen können oder wollen, bietet SWP auf Anfrage auch Seminare in Tagungshotels oder ggf. in den eigenen Kanzleiräumen an.

Kosten­übernahme

Die Kosten von Seminaren, die gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt sind, sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt der gesamte Aufwand, somit auch Hotel-, Unterkunfts- und Reisekosten bei Seminaren außerhalb der Betriebsräume. Ferner können alle Betriebsrats­mitglieder gemäß § 37 Abs. 3 i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG die bezahlte Freistellung zur Teilnahme an den Seminaren verlangen.

Anerkannt bzw. erforderlich sind Seminare generell dann, wenn auf den jeweiligen Betriebsrat Aufgaben zukommen und seine Mitglieder nicht über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dies ist bei den Grundlagen­seminaren zum Betriebs­verfassungsrecht (BetrVG Teil I bis Teil III) regelmäßig der Fall. In diesen Seminaren vermittelt SWP Grundlagenwissen, das für die allgemeine Betriebs­ratsarbeit erforderlich ist. Ebenso, wie für Betriebs­ratsmitglieder Grundkenntnisse der Betriebs­ratsarbeit erforderlich sind, können Wirtschafts­ausschuss­mitglieder entsprechende Grundlagenschulungen beanspruchen.

Gleiches gilt für Grundkenntnisse zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Themen. Ohne diese Grundlagen können Betriebsräte ihre Mitbestimmungs­rechte ebenfalls kaum ausüben.

Bei den weiteren Spezialthemen, zu denen SWP Schulungsseminare hält, kommt es – wie bereits dargestellt – auf den konkreten Bedarf an. Sollten hierzu Fragen bestehen, ist jedes Betriebs­ratsmitglied gut beraten, diese zur Vermeidung von Konflikten mit der Arbeitgeber­seite im Vorfeld mit SWP zu klären. Die Anwälte stehen hierfür jederzeit zur Verfügung.