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SWP Blog

08/2017 Die Digitalisierung der Arbeitswelt –
Neue Herausforderungen für Betriebsräte und
Beschäftigte

Arbeitnehmer Betriebsräte Digitalisierung

Fabriken voller Roboter, Massenentlassungen und ein gravierender Anstieg der Arbeitslosenzahlen oder doch eher ein Wirtschaftswunder mit neuen Jobs, flexiblen Arbeitszeitmodellen und besserer Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf für die Arbeitnehmer?

Selten waren sich die Experten so uneins über die Folgen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt von morgen. Lediglich in einem Punkt sind sich alle Experten einig: die Digitalisierung wird die Arbeitswelt in vielen Bereichen verändern – mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten und Beschäftigten.

Aber was steckt eigentlich hinter dem Schlagwort Digitalisierung?

Ganz einfach ausgedrückt bedeutet Digitalisierung im engeren Sinne das Abspeichern möglichst vieler Daten aus physischen Objekten (z.B. Papier), Ereignissen oder analogen Medien (z.B. Zeitung) auf digitalen Medien wie PC, Laptop, Smartphone und E-Book zur Digitalisierung, Berechnung, Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Distribution und Darstellung von digitalen Inhalten. Experten sprechen im Zusammenhang mit der Digitalisierung auch von vielfältigen technischen Entwicklungen wie Robotik, das Internet der Dinge und „cyber-physische“ Systeme. Unter diesen Begriffen sind Systeme zu verstehen, bei denen informations- und softwaretechnische mit mechanischen Komponenten verbunden sind, wobei Datentransfer und -austausch sowie Kontrolle bzw. Steuerung über ein Netzwerk wie das Internet in Echtzeit erfolgen. Wesentliche Bestandteile sind mobile und bewegliche Einrichtungen, Geräte und Maschinen (darunter auch Roboter), eingebettete Systeme und vernetzte Gegenstände (Internet der Dinge). Sensoren registrieren und verarbeiten Daten aus der physikalischen Welt, Aktoren (Antriebselemente) wirken auf die physikalische Welt ein, sodass z. B. Weichen gestellt, Schleusen geöffnet, Fenster und Türen geschlossen, Produktionsvorgänge begonnen, geändert und angehalten werden.

Erhebliche technische Fortschritte der letzten Jahre haben zu einer enormen Leistungssteigerung der Digitaltechnik beigetragen. Rechnerleistungen wurden durch hochentwickelte Prozessoren erheblich gesteigert, dank neuer und verbesserter Speichertechnologien können immer mehr Daten zu immer geringeren Kosten genutzt, verarbeitet und gespeichert werden. Die Bandbreite der mobilen Datenverarbeitung wurde drastisch erhöht, so dass sich feststellen lässt:

Informationstechnik wird immer kleiner und gleichzeitig leistungsfähiger, ihre Bauteile immer kostengünstiger. Viele  der neuen Technologien finden bereits breite Anwendung. Smartphones und Tablets werden inzwischen zur Steuerung von Maschinen und Anlagen, zur Dokumentation von Arbeitsschritten und Prozessen und nicht nur mehr zur Kommunikation eingesetzt.

Im Rahmen der Diskussionen, wie die deutsche Wirtschaft aufgrund der zunehmenden Verschmelzung von Produktion mit Informations- und Kommunikationstechnologien   zukunftsfest gemacht werden kann, wurde auch der Begriff „Industrie“ 4.0 geschaffen, der immer wieder durch die Presse geistert.

Was bedeutet die Digitalisierung nun konkret für die Arbeitswelt?

Bereits zwei kleine Beispiele aus der Versicherungsbranche verdeutlichen konkrete Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt:

Viele private Krankenversicherer digitalisieren bereits die Arztrechnungen ihrer Kunden. Ein Softwareprogramm errechnet anhand der gespeicherten Versicherungsnummer des Kunden und des digitalisierten Versicherungstarifs, ob und in welchem Umfang die Krankenversicherung gegenüber dem Kunden zur Erstattung der Arztrechnung verpflichtet ist und zahlt sodann online den Erstattungsbetrag auf das Konto des Kunden. Ein Sachbearbeiter ist in vielen derartigen Fallkonstellationen überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr begrenzt erforderlich.

Auch viele KfZ-Schadenversicherer machen sich bereits die Digitalisierung zu Eigen. Viele Versicherte geben in einem Schadenfall die Schadenmeldung von Schadenfällen automatisiert über eine App ein. Die App zeigt, wo die nächsten Werkstätten liegen und veranlasst auch die Bereitstellung eines Mietwagens. Alle Rechnungen werden online ausgetauscht und beglichen. Selbst die Prämienerhöhung nach dem Unfall mit erheblichem Sachschaden wird durch eine Software errechnet und wird dem Versicherungsnehmer automatisch übermittelt.

Am Ende steht damit aus Sicht der Unternehmen „im Idealfall“ ein vollständig digitaler Prozess – von der ersten Meldung eines Schadens bis hin zur Begleichung der letzten Rechnung.

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Digitalisierung kurz auf folgenden Punkt gebracht: „Der Überbegriff ist, dass es zunehmend Prozesse gibt, die nicht von Menschen organisiert und permanent kontrolliert werden.“

Und wo Menschen nichts mehr kontrollieren und organisieren müssen, werden sie überflüssig.

Welche Bedeutung misst die deutsche Wirtschaft der Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Folgen für die Arbeitswelt, bei?

Hiermit hat sich der Arbeitsmarktreport der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2016 beschäftigt. Im Rahmen seiner Konjunkturumfrage im Herbst 2015 hat die DIHK die Industrie- und Handelskammern (IHK’s) gebeten, die Unternehmen zu dem Thema Digitalisierung der Arbeitswelt zu befragen. Der DIHK-Auswertung liegen nach Angaben der DIHK mehr als 20.000 Unternehmensantworten in den unterschiedlichsten Unternehmensgrößen aus den Bereichen Industrie, Bauwirtschaft, Handel und Dienstleistungen zugrunde.

Die folgenden Ergebnisse des Arbeitsmarktreports zeigen zusammenfassend, dass die Folgen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt je nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgröße, sehr unterschiedlich eingeschätzt werden:

Fast 80% der Unternehmen rechnen in den kommenden Jahren mit Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt, die sie direkt betreffen. Bei den größeren mittelständischen Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern sind es sogar deutlich über 90%, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt erwarten. Besonders betroffen sehen sich Unternehmen aus den Wirtschaftsbranchen Finanzen und Versicherungen, Druckgewerbe und Industrie.

Welche Auswirkungen erwartet die deutsche Wirtschaft durch die Digitalisierung auf die Arbeitswelt?

Mehr als die Hälfe der Unternehmen, insbesondere in der Industrie, erwartet steigende Qualifikationsanforderungen an die  Mitarbeiter.

Mehr als jedes vierte Unternehmen rechnet mit einem Wegfall von Routinetätigkeiten für die Beschäftigten im Hinblick auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.

Dies ist nachvollziehbar, da der Einsatz von Digitaltechnologie, Robotik und komplexer Algorithmen vor dem Hintergrund immer leistungsfähigerer Rechner und nahezu unbegrenzter Speicherkapazitäten es in immer mehr Bereichen ermöglicht, Routinetätigkeiten zu automatisieren und darüber die Produktivität zu steigern. Auch hier, so die Aussage der DIHK zu ihrer Umfrage, zeige sich, dass diese Effekte mit der Größe des Unternehmens zunähmen.

Elf Prozent der Unternehmen rechnen infolge der Digitalisierung der Arbeitswelt mit einem Personalabbau, sechs Prozent gehen von einem Personalaufbau aus. Nach Angaben der DIHK habe die Umfrage jedoch gezeigt, dass insbesondere Unternehmen aus dem Kredit- und Druckereigewerbe sowie der Versicherungswirtschaft und dem KFZ-Bau von einem deutlich höheren Personalabbau ausgehen. Dies seien wiederum oftmals auch die Unternehmen, die mit einem Wegfall von Routinetätigkeiten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit rechnen.

Mit welchen Maßnahmen reagiert die deutsche Wirtschaft auf die Digitalisierung der Arbeitswelt?

Nach der DIHK Umfrage reagieren zwei Drittel der Unternehmen bereits mit folgenden Maßnahmen auf die Digitalisierung der Arbeitswelt:

Die häufigste Maßnahme besteht in der Anpassung von Organisationsstrukturen und Personalpolitik.

Daneben steht die Ausweitung der Weiterbildung zu Digitalkompetenzen für jedes dritte Unternehmen auf der Agenda.

Fast jedes fünfte Unternehmen weitet orts- und zeitflexibles Arbeiten aus.

Digitalisierung ermöglicht Spezialisierung und Arbeitsteilung. Vor diesem Hintergrund lagern bereits ca. 16% der Unternehmen vermehrt Arbeitsprozesse an externe Spezialisten aus.

Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung der Arbeitswelt auf die Aufgaben von Betriebsräten?

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird den Betriebsräten wenn nicht schon aktuell, dann in naher Zukunft erhebliche Mehraufgaben in vornehmlich folgenden Angelegenheiten bescheren:

1.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit, aber auch des Arbeitsortes, schreitet voran.

Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit, damit zusammenhängend aber auch des Arbeitsortes müssen geändert bzw. den Folgen der Digitalisierung angepasst werden. Hier gilt es für den Betriebsrat, seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG wahrzunehmen bzw. auszuschöpfen.

2.

Die Flexibilisierung auch des Arbeitsortes wird auf kollektiver Ebene zukünftig mehr Home-Office-Regelungen erfordern. Zwar kann der Betriebsrat hier mangels eines Mitbestimmungsrechts keine Regelungen in einer Betriebsvereinbarung erzwingen. Gleichwohl sollte der Betriebsrat beim Arbeitgeber darauf hinwirken, mit ihm auf freiwilliger Basis eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung und Ausgestaltung einer Home-Office- Regelung abzuschließen, da dies für beide Betriebsparteien vorteilhaft ist.

3.

Der Einsatz neuer Technologien durch Unternehmen im Rahmen der Digitalisierung (z.B. neue Softwareprogramme), die geeignet sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren, macht es dringender denn je erforderlich, dass die Betriebsräte hierzu Regelungen in einer Betriebsvereinbarung abschließen. Hierbei geht es nicht nur um den Ausschluss bzw. die Begrenzung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen, sondern auch darum, den Zweck für den Einsatz der neuen Technologie im Unternehmen konkret festzulegen und die Mitbestimmung der Betriebsräte bei einer technischen Erweiterung der technischen Einrichtung (Stichwort: Software-Updates) zu sichern.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ermöglicht es den Betriebsräten, in diesen und vielen anderen Punkten mitzubestimmen und damit wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu nehmen.

4.

Die mit der Digitalisierung steigende Arbeitsverdichtung und der zu erwartende höhere Termindruck zeigt schon gesundheitsgefährdende Tendenzen, insbesondere psychischer Natur, für die Beschäftigten.  Die bereits geführten Debatten um die Digitalisierung der Arbeitswelt verdeutlichen, dass die Arbeitsinhalte immer komplexer und die Anforderungen an Flexibilität, Erreichbarkeit, Selbstorganisation und Verantwortungsübernahme immer höher werden. Arbeitsintensivierung, Erschöpfungssymptome, ständige Erreichbarkeit und damit einhergehend mangelnde Erholungsfähigkeit sind als Belastungen auf der psychischen Ebene von Beschäftigten nachweislich auf dem Vormarsch.

Zukünftig ist es daher erforderlich, Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen stärker und verbindlicher umzusetzen. Darüber hinaus müssen Gefährdungsbeurteilungen inhaltlich an veränderte digitale Arbeitsplätze angepasst werden.

Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG  ist grundsätzlich gewährleistet, dass der Betriebsrat in diesen Angelegenheiten Regelungen mit dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung verlangen kann.

5.

In einer digitalisierten Arbeitswelt kommt der Weiterbildung der Beschäftigten eine immer größere Bedeutung zu. Wer den Digitalisierungszug verpasst, droht abgehängt zu werden. Folge ist, dass der Arbeitgeber auf Dauer keine Verwendung mehr für den Beschäftigten hat. Der Mitarbeiter selbst gerät ins betriebliche Abseits, fühlt sich nicht mehr gebraucht und wird häufig krank. Im Ergebnis endet ein solcher Verlauf in den meisten Fällen mit einer vom Arbeitgeber veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, notfalls einseitig durch Kündigung, wenn der Beschäftigte nicht mitspielt.

Der Betriebsrat sollte daher in Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte nach §§ 96 ff. BetrVG Regelungen in einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Durchführung und Ausgestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen treffen.

6.

Wie sich aus der DIHK-Umfrage ergeben hat, plant eine nicht unbeträchtliche Zahl von Unternehmen, im Zuge der Digitalisierung, Personal abzubauen. Gefährdet sind hier insbesondere die Bereiche der Industrie (KFz-Bau), das Druckereiwesen sowie der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Insbesondere in diesen Wirtschaftsbereichen müssen Betriebsräte mit einem Personalabbau rechnen, der den Umfang einer Betriebsänderung annehmen kann und damit Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach §§ 111, 112 BetrVG (Interessenausgleich und Sozialplan) auslöst.

Daneben kann das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 111, 112 BetrVG im Rahmen der Digitalisierung aber auch durch eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, der Betriebsanlagen oder des Betriebszwecks (vgl. § 111 Satz 3, Nr. 4 BetrVG) oder in der Einführung neuer Arbeits- und Fertigungsmethoden (vgl. § 111 Satz 3, Nr. 4 BetrVG) entstehen.

7.

Wie bereits ausgeführt, ermöglicht die Digitalisierung eine Spezialisierung und Arbeitsteilung, die bereits vermehrt dazu führt, dass Unternehmen Arbeitsprozesse an externe Spezialisten auslagern. Dies kann als reine Fremdvergabe zu einem Personalabbau beim Unternehmen und damit ggf. zu einer Betriebsänderung gemäß § 111, Satz 3 Nr. 1 BetrVG, in Einzelfällen aber auch in Form einer Abspaltung eines Betriebsteils zu einer beteiligungspflichtigen Betriebsänderung gemäß § 111, Satz 3 Nr. 3 BetrVG führen. Dies muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

In all diesen Fällen wird das Thema Beschäftigungssicherung eine wesentliche Rolle für die Betriebsräte in den Beratungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs oder aber schon im Vorfeld über § 92a BetrVG einnehmen.

8.

Schließlich betrifft die Digitalisierung und die damit einhergehende Leistungsverdichtung die Leistungserbringung und Leistungsvergütung der Beschäftigten in der vereinbarten Arbeitszeit. Vor diesem Hintergrund werden Mitarbeiterbeurteilungen, Zielvereinbarungen und variable Vergütungen, die sich in der Regel zum Einen an dem Unternehmenserfolg und zum Anderen an den Leistungen des Mitarbeiters orientieren, noch einmal an Bedeutung für die betriebliche Lohnfindung und -gestaltung zunehmen.

In all diesen Fällen kann der Betriebsrat unter Beachtung der Regelungen in den §§ 77 Abs. 3 und 87 Abs. 1 BetrVG gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG mitbestimmen.

Fazit:

Im Ergebnis kann man feststellen, dass die Betriebsräte der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt bei ihren Arbeitgeber nicht tatenlos zusehen müssen. Viele Auswirkungen der Digitalisierung beinhalten Angelegenheiten, die von § 87 BetrVG erfasst sind und damit den Kernbereich der Mitbestimmung der Betriebsräte betreffen. Im Gegensatz zu anderen Beteiligungsrechten im Betriebsverfassungsgesetz können Betriebsräte in Angelegenheiten des § 87 BetrVG unmittelbaren Einfluss auf die Einführung, den Ausbau, die Gestaltung und die Auswirkungen der Digitalisierung in ihren Betrieben nehmen. Die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG ermöglichen es den Betriebsräten sogar, in den dort geregelten Angelegenheiten Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu erzwingen und damit einen positiven Einfluss auf für die Beschäftigten ganz wesentliche Arbeitsbedingungen (wie Weiterbildung, Gesundheitsschutz, Arbeitszeitgestaltung, Vergütung u.v.m.) zu nehmen.

Soweit Arbeitgeber Ausgliederungen von Betriebsteilen oder einen erheblichen Personalabbau planen, hat der Betriebsrat das Recht, mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs zu führen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kann der Betriebsrat zudem den Abschluss eines Sozialplans gegenüber dem Arbeitgeber erzwingen.

Entscheidend ist, dass der Betriebsrat, ggf. über einen im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Wirtschaftsausschuss, rechtzeitig von den Digitalisierungsplanungen des Arbeitgebers erfährt, seine rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten prüft und sodann, je nach Ausgang dieser Prüfung, aktiv wird. Nur so wird der Betriebsrat maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmenspolitik und damit auch auf die Digitalisierung und deren Auswirkungen in seinem Betrieb nehmen können.

 

Stephen Sunderdiek

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