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04/2021 Die Programme der Parteien zum Arbeitsrecht für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Arbeitnehmer Betriebsräte Neue Gesetze Sonderthema

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und der Wahlkampf der Parteien geht in seine heiße Phase!

Zeit, sich mit den Programmen der Parteien zum Arbeitsrecht zu beschäftigen.

Für Betriebsräte und Arbeitnehmer ist vor allem spannend, was sich die Parteien dabei arbeitsrechtlich auf die Fahnen geschrieben haben. Wo liegen die Unterschiede? Eine Einordnung und Bewertung.

Die Wahlprogramme zum Arbeitsrecht im Überblick

CDU (21.06.2021):

Zu den immer wieder diskutierten arbeitsrechtlichen Themen hat die CDU erstaunlicherweise nur wenig Konkretes anzubieten. Die CDU möchte den Tarifvertrags- und Betriebsparteien allgemein einen weiten Spielraum belassen, die Arbeitsbedingungen eigenständig zu gestalten. Zudem soll die Onlinewahl von Betriebsräten ermöglicht werden. Ansonsten gibt das Wahlprogramm der CDU zu den arbeitsrechtlichen Themen kaum mehr her.

SPD (09.05.2021):

Die SPD hat in ihrem Wahlprogramm ganz konkrete Forderungen bzw. Vorstellungen u. a. zu den arbeitsrechtlichen Themen Homeoffice, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Leiharbeit, Mitbestimmung von Betriebsräten, Mindestlohn und Arbeitszeiten.

Die Grünen (13.06.2021):

Die Forderungen der Partei Die Grünen zu den arbeitsrechtlichen Themen ähneln in ihrem Wahlprogramm denen der SPD, sind bei der Mitbestimmung von Betriebsräten aber nicht so weitgehend und konkret wie bei der SPD.

FDP (16.05.2021):

Die Mitbestimmung von Betriebsräten ist im Wahlprogramm der FDP ebenso wenig thematisiert wie die Themen Mindestlohn und Befristung. Bei dem Thema Arbeitszeit fordert die FDP unter der Rubrik mehr Flexibilität u.a. eine Änderung der bisherigen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Einen Anspruch auf Homeoffice von Arbeitnehmern möchte die FDP u. a. nicht.

Die Linke (20.06.2021):

In dem Wahlprogramm der Partei Die Linke gibt es klare arbeitnehmerfreundliche Forderungen u.a. zu den Themen Homeoffice, Arbeitszeiten sowie Befristungen von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus fordert Die Linke eine deutliche Erweiterung der Mitbestimmung von Betriebsräten insbesondere im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt sowie bei Rationalisierungen und eine Ausweitung des Kündigungsschutzes.

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen im Einzelnen 

Homeoffice

CDU: Hier gibt es keine konkreten Forderungen der CDU.

SPD: Die SPD fordert einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit für 24 Tage im Jahr bei Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche, sofern es die Tätigkeit erlaubt. Arbeits- und Ruhezeiten sollen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Weiter fordert die SPD ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten sowie auf technische Ausstattung.  Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, möchte die SPD ein Mitbestimmungsrecht zur Einführung und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit schaffen. Inwieweit die SPD diese Forderungen bereits mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 18.06.2021 als erfüllt ansieht, bleibt offen, da das Wahlprogramm der SPD aus Anfang Mai 2021 stammt. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der mobilen Arbeit für Arbeitnehmer ist für die SPD wesentlicher Bestandteil einer Regelung zur mobilen Arbeit.

Die Grünen:

Die Grünen fordern ebenfalls ein Recht auf mobiles Arbeiten. Hierbei soll mobiles Arbeiten mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen abgesichert werden.

FDP:

Die FDP möchte keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice zugunsten der Arbeitnehmer, schaffen. Der Arbeitgeber soll den Antrag des Arbeitnehmers auf Homeoffice lediglich prüfen und mit ihm erörtern müssen. Im Homeoffice soll das Arbeitsschutzgesetz, nicht jedoch die Arbeitsstättenverordnung gelten. Denn bei mobiler Arbeit könne der Arbeitgeber nicht für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein.

Die Linke:

Die Linke fordert einen Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Homeoffice, sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt. Die Bedingungen sollen in Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Die Regelungen zum Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung sollen auch für Arbeitnehmer im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Arbeitszeiten und Ruhepausen sollen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden.

Betriebliche Mitbestimmung

CDU:

Die CDU möchte die Möglichkeit von Online-Wahlen für Betriebsräte einführen. Möglichst viele Arbeitnehmer sollen durch Betriebs- und Personalräte vertreten werden.

Weitere konkrete Vorhaben der CDU zu diesem Thema gibt es ansonsten nicht.

SPD:

Die SPD fordert eine Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung auf Unternehmen mit ausländischer Rechtsform, eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Mitbestimmung durch die Absenkung der Unternehmensgrößenschwellwerte im BetrVG, paritätische Mitbestimmung bereits ab 1.000 Arbeitnehmern, zwingende Mitbestimmung bei der Verlagerung und Schließung von Betrieben, echte Parität in den Aufsichtsräten, mehr Mitbestimmung bei Beschäftigtensicherung und Betriebsänderungen, beim Einsatz neuer Technologien und Arbeitsweisen wie  die der Künstlichen Intelligenz, bei der Personalbemessung und bei der betrieblichen Weiterbildung als zentrale Voraussetzung für einen gelingenden Wandel sowie eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte. Schließlich will die SPD die Behinderung von Betriebsratsarbeit stärker verfolgen.

Die Grünen:

Die Grünen fordern u.a. eine paritätische Mitbestimmung künftig bereits ab 1.000 Arbeitnehmern, eine starke Mitbestimmung wieder für mehr statt für immer weniger Beschäftigte, mehr Schutz für Betriebsräte und Arbeitnehmer, einen Ausbau der Mitbestimmungsrechte u. a. bei den Themen Personalentwicklung, Weiterbildung, Standortverlagerungen ins Ausland, Stärkung von Frauen, Förderung von Vielfalt und Verbesserung der Klimabilanz in Unternehmen.

FDP:

Für die FDP ist die betriebliche Mitbestimmung kein Thema in ihrem Wahlprogramm.

Die Linke:

Die Linke fordert u. a. mehr Mitbestimmung bei der Einführung von Digitaltechnologien und digitalen Arbeitsprozessen sowie bei der Personalbemessung, bei Leistungsanforderungen und Weiterbildungsbedarf, eine zwingende Mitbestimmung bei Arbeitsorganisation und in wirtschaftlichen Fragen (hier insbesondere bei Betriebsänderungen, Standortänderungen, Entlassungen, Aus- und Verlagerungen, Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen, Rationalisierungsvorhaben und neuen Arbeitsmethoden und Steuerungsmechanismen) sowie Initiativrechte bei Investitionsentscheidungen und Fertigungstiefen.

Auch in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des betrieblichen Umweltschutzes, bei der Planung und Gestaltung von Tätigkeiten und von Arbeitsbedingungen, bei der Änderung von Arbeitsplätzen sowie der Arbeitsintensität brauche es zwingende Mitbestimmungsrechte. Betriebsräte bräuchten auch erzwingbare Mitbestimmungs- und Initiativrechte für betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und bei der Neuausrichtung von Unternehmen.

Im Zuge der Digitalisierung sollten zudem Betriebsratswahlen erleichtert und die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten gesichert werden. Die Linke fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftatbestände aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie schärfere Sanktionen u.a. bei Behinderung von Betriebsratsarbeit.

Das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten müsse auch bei der Einführung von Digitaltechnologien und digitalen Arbeitsprozessen gestärkt und erweitert werden, damit Betriebsvereinbarungen im Sinne der Beschäftigten getroffen werden könnten.

Des Weiteren strebt Die Linke eine Ausweitung des Kündigungsschutzes und eine echte paritätische Mitbestimmung ab 500 Arbeitnehmern in den Aufsichtsräten an.

Schließlich fordert Die Linke eine Anpassung des Betriebs- und Arbeitnehmerbegriffs im BetrVG, damit die Arbeitsrechte und die Betriebsverfassung für alle wirtschaftlich abhängig Beschäftigten gelten.

Arbeitszeit

CDU:

Die CDU strebt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes unter Ausnutzung der Spielräume des EU-Rechts an. Sie möchte die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden abschaffen und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit als alleinigen Maßstab.

SPD:

Die SPD fordert den Erhalt der Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes. Sie schließt eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit aus.

Die Grünen:

Die Grünen fordern mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. Insbesondere streben Die Grünen eine Verbesserung der Möglichkeiten für Arbeitnehmer an, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen. Sie möchte weg von einer starren Vollzeit hin zu einem flexiblen Arbeitszeitkorridor. Die Arbeitszeit soll zukünftig nach EuGH-Vorgaben dokumentiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen zukünftig besser kontrolliert werden.

FDP:

Die FDP fordert mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz. Es soll zukünftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit der alleinige Maßstab sein. Die Einteilung von Arbeit soll flexibler gehandhabt werden können. Allein die Summe der täglichen Ruhezeit solle bestehen bleiben. Die Möglichkeit flexibler Regelungen zu Arbeitszeitfragen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen solle ausgeweitet werden.

Die Linke:

Die Linke fordern eine Verkürzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich, eine Begrenzung von Überstunden, ein Recht von Arbeitnehmern auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung und ein Sabbatjahr mit Rückkehrrecht, eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche sowie weniger Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden.

Schließlich fordert Die Linke, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssten vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden.

Befristung von Arbeitsverhältnissen

CDU:

Die CDU möchte insbesondere die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen von maximal zwei als Ausnahme und keine Ausweitung von Kettenbefristungen.

SPD:

Die SPD fordert die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen sowie eine kritische Überprüfung der gesetzlichen Sachgründe für eine Befristung.

Die Grünen:

Die Grünen fordern ebenfalls die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen.

FDP:

Für die FDP war dieses Thema kein Thema in ihrem Wahlprogramm.

Die Linke:

Auch Die Linke fordert die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen sowie darüber hinaus eine enge Begrenzung zulässiger Sachgründe. Ab dem 3. Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber soll der Arbeitsvertrag zwingend unbefristet abgeschlossen werden müssen.

Zudem soll Arbeit auf Abruf aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen werden.

Leiharbeit

CDU:

Die CDU möchte die Leiharbeit in der jetzigen Form beibehalten.

SPD:

Die SPD fordert eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern vom ersten Tag an sowie eine Ausweitung der Mitbestimmung bei dem Einsatz von Leiharbeits- und Werkvertragsnehmern.

Die Grünen:

Die Grünen fordern ebenfalls eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern vom ersten Tag an.

FDP:

Die FDP fordert die Abschaffung „unnötiger gesetzlicher Vorschriften“ und die Aufhebung der Höchstüberlassungsdauer.

Die Linke:

Die Linke fordert perspektivisch ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin die gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern ab dem ersten Tag ihres Einsatzes. Darüber hinaus soll Leiharbeit zukünftig nur noch nach Zustimmung des Betriebsrates möglich sein. Leiharbeitnehmer sollen eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten.

Mindestlohn

CDU:

Der Mindestlohn ist kein Thema im Wahlprogramm der CDU.

SPD:

Die SPD fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zunächst 12 Euro pro Stunde. Darüber hinaus tritt sie für eine Ausweitung des Spielraums der Mindestlohnkommission für künftige Erhöhungen ein.

Die Grünen:

Die Grünen fordern die sofortige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und eine Reform der Mindestlohnkommission. Darüber hinaus sollen bestehende Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Jugendliche abgeschafft werden.

FDP:

Für die FDP war das Thema Mindestlohn kein Thema in ihrem Wahlprogramm.

Die Linke:

Die SPD fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro pro Stunde. Verrechnungen von Zuschlägen für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit mit dem Mindestlohn sollen zukünftig nicht mehr möglich sein. Sämtliche Ausnahmen vom Mindestlohn sollen gestrichen werden. Die Zahl der Kontrolleure beim Zoll sollen verdoppelt und ein offizielles Meldeprotal gegen Mindestlohnbetrug soll eingerichtet werden.

Fazit

Auffällig ist, dass die Digitalisierung in den Wahlprogrammen der Parteien grundsätzlich angekommen und deren Bedeutung erkannt worden ist. Bezogen auf die Mitbestimmung von Betriebsräten finden sich hierzu jedoch nur in den Parteiprogrammen der SPD und der Partei Die Linke konkrete Forderungen. Dies verwundert umso mehr als die Mitbestimmung von Betriebsräten durch die Digitalisierung der Arbeitswelt in vielerlei Hinsicht schon jetzt betroffen ist und in Zukunft noch verstärkter betroffen sein wird (z. B. mobile Arbeit, Einführung neuer digitaler Technologien usw.).

Insbesondere in dem Wahlprogramm der CDU findet sich zu den wichtigen arbeitsrechtlichen Themen erstaunlicherweise gar nichts oder nichts Konkretes. Auch bei der FDP sucht man zu vielen arbeitsrechtlichen Themen vergeblich nach Aussagen und Positionen.

Konkreter wird es bei der SPD und der Partei Die Linke sowie in Teilen bei der Partei Die Grünen. Bei den Themen betriebliche Mitbestimmung, Mindestlohn, Befristungen, Leiharbeit weisen diese Parteien hohe Schnittmengen auf, wobei Die Linke mit ihren Forderungen traditionell am Weitesten geht.

Auffällig ist auch, dass sich ein Teil der Forderungen inhaltlich bereits aus den Wahlprogrammen der letzten Bundestagswahl ergeben. Es überrascht also nicht, dass diese Forderungen erneut erhoben werden und die Schnittmengen der drei vorgenannten Parteien zu den arbeitsrechtlichen Themen wieder ähnlich groß sind.

Stephen Sunderdiek

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